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politischen Einfluß aufgebe, so daß der Angeklagte seine Angriffe aufgeben könne. – Harden: Von seiten des Herr Gegners wird fortwährend weiter bestritten, daß er schon von Anfang an Inhalt und Sinn der Artikel gekannt habe. Er sagt, es wäre dies erst viel später geschehen und zwar – wie ich sage – so spät, daß die Antragsfrist gewahrt blieb. Ich behaupte aber und stelle es durch Vernehmung des Barons v. Berger unter Beweis, daß Graf Moltke von Anfang an über den Inhalt der Artikel sehr genau informiert war und auch den Sinn zur Genüge verstanden hat. Auf Wunsch des Herrn Grafen hat ihm Herr v. Berger noch nähere Aufklärung gegeben und zwar mit den Worten: „Können Sie denn irgendwie Zweifel haben, daß es Homosexualität ist, die Ihnen und Ihren Freunden vorgeworfen wird.“ Ich behaupte nach wie vor, daß auf alle mögliche Weise versucht worden ist, mich zum Schweigen zu bringen. Durch Beauftragte ist mir sogar nahegelegt worden, nichts mehr über diese Affäre zu bringen, die beteiligten Personen würden dann eine Reise antreten und ihre politische Tätigkeit einstellen. (Mit höchst erregter Stimme): Ich behaupte, daß Herr Graf Moltke gezwungen worden ist, gegen mich Klage zu erheben. Nur durch Zwang hat sich der Kläger veranlaßt gefühlt, das Gericht anzurufen, anderenfalls hätte er den Rock ausziehen müssen. Deshalb klagt er jetzt. – Justizrat Dr. v. Gordon: Das ist durchaus unzutreffend. Mein Mandant ist nicht gezwungen worden, es ist auch zu bezweifeln, ob die Anstrengung dieses Prozesses überall erwünscht war. Justizrat Dr. v. Gordon wendete sich im Anschluß an die Ausführungen des Privatklägers eingehend gegen die im Laufe der Erörterungen gemachten Andeutungen über den Ehescheidungsprozeß des Grafen v. Moltke. Er beantragte eventuell die Vorlegung der Ehescheidungsakten und die Vernehmung des Justizrats Dr. Sello.. – Justizrat Bernstein beantragte die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Magnus Hirschfeld, daß nach dem ganzen