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Kenntnis bekommen, er habe den Sinn der Artikel erst später verstanden und deshalb könne von einer Verjährung keine Rede sein. Diese Behauptung des Privatklägers, die die Grundlage der ganzen Anklage bildet, ist bewußt unwahr! Ich berufe mich auf den anwesenden Frhrn. v. Berger, der mit dem Privatkläger schon im November von dem einen Artikel gesprochen und ihm vollständig in das Gesicht gesagt hat, was die Sache bedeutet. 2. Der Chefredakteur Dr. Liman wird bezeugen, daß der Komplex der Tatsachen, die später geschildert worden sind, in erster Reihe gar nicht auf den Generalleutnant Graf Kuno von Moltke zugespitzt ist, sondern auf den Fürsten zu Eulenburg. Ich bitte, Herrn Dr. Liman darüber zu hören, daß Fürst Bismarck über den Fürsten Eulenburg in der krassesten Weise den Vorwurf der Homosexualität ausgesprochen hat. Und wenn der Führer dieser Gruppe, zu der der Graf von Moltke gehört, in solcher Weise vom ersten Beamten des Reiches der Homosexualität beschuldigt wird, so liegen doch Rückschlüsse nahe. 3. Ich beantrage, beim Polizeipräsidium die Genehmigung für die Dezernenten des betr. Ressorts einzuholen, darüber Auskunft zu geben, was sie über den Fürsten Philipp zu Eulenburg, den Grafen Willi Hohenau und den französischen Herrn wissen. Als diese Dinge in der Öffentlichkeit spielten, erhielt ich einen Brief des Kapitänleutnants v. Reventlow, wonach er an der Hand eines früheren Gesprächs mit mir eidlich erhärten könne, daß ich von irgendwelcher tätlichen Verfehlung des Grafen v. Moltke nichts gesagt habe, und aus welchen Motiven ich gehandelt habe. Da der Privatkläger sich durch die Benennung „Der Süße“ beleidigt fühlt, so würde ich mich auf die kompetenteste Persönlichkeit, den Chef des Militärkabinetts, beziehen, der sich über den Privatkläger in Ausdrücken ergangen hat, die ich nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit wiederholen könnte. – Graf v. Moltke: Es ist mir hier von Herrn Harden vorgeworfen worden, daß ich unwahrhaftig sei, daß ich verschiedene