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finden seien, ist nicht wahr. Als Zeugen dafür benenne ich Herrn Baron v. Berger. Herrn Dr. Liman benenne ich als Zeugen und Sachverständigen dafür, daß Herr Maximilian Harden als ein ernsthafter politischer Schriftsteller gilt und diese Artikel aus lauteren Motiven geschrieben hat, daß sie als politische aufgefaßt werden müssen und politisch gewirkt haben. Ich benenne den Grafen Reventlow als Zeugen dafür, daß die Angabe des Beklagten, daß er nicht aus Gehässigkeit und unlauteren Motiven, sondern nur aus politischen Motiven geschrieben hat, und daß es seine Absicht gewesen ist, von den ihm seit langem in bezug auf den Privatkläger und seinen Freunden bekannten Dingen nicht mehr zu sagen, als zu politischen Zwecken notwendig war. Ich benenne weiter Dr Hirschfeld und jeden sachverständigen Arzt dafür, daß die von dem Privatkläger bereits festgestellten Tatsachen schon genügen, die Qualifikation des Privatklägers in geschlechtlicher Beziehung, die ihm der Beklagte hat zuteil werden lassen, vollkommen zu begründen. Ich behaupte, daß von diesen Männern der Wissenschaft rund und knapp erklärt werden wird: Kuno Moltke empfindet geschlechtlich abnormal. Für die Behauptung, daß Fürst Eulenburg und seine Freunde dem Deutschen Reiche geschadet haben, bitte ich die Generale v. Kessel und v. Hülsen zu vernehmen. Ich behaupte weiter, daß schon zu der Zeit, als Fürst Eulenburg in Wien war, allgemeine Gerüchte gingen über seine homosexuelle Veranlagung, die auch dem Privatkläger bekannt waren. – Vors Amtsrichter Dr. Kern: Wollen Sie damit auch beweisen, daß der Privatkläger davon Kenntnis gehabt hat? – Justizrat Bernstein: Die Dinge sind so kraß und haben so lange gespielt, daß dem Privatkläger bei dem intimen Verkehr mit dem Fürsten Eulenburg dies unmöglich entgangen sein kann. Bezüglich der Neigungen des Grafen Hohenau hat er diese Kenntnis ja wohl zugegeben! – Justizrat Dr. v. Gordon: Mein Mandant hat gestern erklärt, daß er von den Neigungen des Grafen Hohenau keine Ahnung hatte. Anders