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wenn diese Zustände nicht mehr bestehen. Ein Merkmal dieser Zustände war es – und dafür will ich jetzt erst den Beweis erbringen – ein Merkmal dieser Zustände war es, daß die Herren, welche die allerhöchste Person umgaben, Päderasten waren. Das hat nicht Herr Harden in seinen Artikeln gesagt, denn damals das zu sagen, war nicht notwendig, das sage ich jetzt. Die Gruppe, welche Herr Maximilian Harden bekämpft, und ich glaube mit Erfolg bekämpft hat, hat in der Tat Päderastie getrieben. Ich benenne dafür die Zeugen Bollhardt, Ferenti, Krause, Liebmann, Lücke, Moldenhauer, Thielbart. Ich behaupte nicht, daß der Privatkläger sich aktiv an diesem Treiben beteiligt hat. Der Herr Privatkläger ist aber der einzige aus dieser Gruppe, von dem ich das nicht behaupte. Ich behaupte aber von dem Herrn Privatkläger, daß ihm die Qualität der anderen Herren kaum entgangen sein kann und seine Angaben, von diesen Dingen nichts gewußt zu haben, kaum glaubwürdig sind. Ich bemerke, was den Fürsten Eulenburg betrifft, so weiß ich im Augenblick noch nicht, ob Se. Durchlaucht an diesen päderastischen Orgien sich beteiligt hat. Ein Zeuge oder vielleicht mehrere werden Ihnen sagen, daß ein Herr dieses Namens sich an diesen Dingen und zwar sehr aktiv beteiligt hat. Ich weiß nicht, ob es der intime Freund des Herrn Privatklägers oder ob es der Bruder des intimen Freundes gewesen ist. Aber ich bitte das Gericht, sich hierüber Gewißheit durch Befragen dieser Zeugen zu verschaffen. Mein zweiter Beweisantrag geht dahin, daß die Behauptung des Privatklägers, er habe von dem hier eben gekennzeichneten Treiben, insbesondere in bezug auf den Grafen Hohenau, nichts gewußt, nicht wahr ist. Als Zeugen dafür benenne ich die Herren General v. Kessel und Platzmajor von Hülsen. Die weitere Behauptung, die gestern vom Privatkläger auf- gestellt wurde, daß ihm der Sinn der ersten Artikel des Beklagten entgangen sei, daß er erst später diese Artikel auf die Frage hin geprüft habe, ob darin Beleidigungen zu