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seiner Tochter schrieb, sie möge sich überlegen, ob sie es über sich gewinnen könne, nach dem Wunsche des Grafen Moltke als schönes Märchen an seiner Seite dahin zu schweben. Ich frage außerdem die Zeugin, ob es richtig ist, daß Graf Moltke, um allen Annäherungen von ihrer Seite aus dem Weg zu gehen, sich oft angekleidet ins Bett gelegt hat. – Zeugin: Ja. – Graf v. Moltke bestritt dies entschieden. – Zeugin: Der Graf v. Moltke ist mit Unterbeinkleidern und Strümpfen ins Bett gegangen und hat manchmal neben sich eine Schüssel kaltes Wasser gehabt. – Graf v. Moltke: Ich habe zur Linderung meiner Nervenschmerzen, die ich infolge eines im Jahre 1870 erhaltenen Schusses habe, manchmal kalte Umschläge machen müssen. – Justizrat Dr. v. Gordon stellte hierauf eine Reihe Beweisanträge. Es sollen zahlreiche Zeugen vernommen werden, daß die unglückliche Gestaltung der Ehe des Grafen die Schuld der Zeugin gewesen sei, die oft recht häßliche Lärm- und Streitszenen aufgeführt und die Fortsetzung der Ehe unmöglich gemacht habe. – Der Gerichtshof lehnte diese Beweisanträge ab. – Justizrat Dr. v. Gordon stellte nunmehr den weiteren Antrag, den Klosterpropst v. Moltke darüber zu vernehmen, was der Angeklagte ihm in der mit ihm gepflogenen Unterredung mit Bezug auf die Artikel gesagt hat. Ebenso sollen nach dem Antrage des Sachwalters die Kriminalkommissare v. Tresckow und Dr. Kopp vernommen werden, wie in den weitesten Kreisen die Tendenz der Artikel aufgefaßt worden ist. – Harden: Ich widerspreche grundsätzlich nicht jeder beliebigen Beweisaufnahme. Ich wiederhole aber, daß ich all das, was hier zur Sprache gekommen ist und noch viel mehr seit fünf Jahren genau kenne, und wenn ich trotzdem mich so beschränkt und so wenig angedeutet habe, so ist es doch wohl überflüssig, noch Beweise darüber zu erheben, welchen Zweck ich verfolgte. Ich habe keinerlei Skandal machen wollen, sondern nur den Zweck verfolgt, daß die beiden Freunde Fürst Eulenburg und