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aus seiner Kindheit noch so genau im Gedächtnis sind. Zeuge: Ich habe ein sehr gutes Erinnerungsvermögen. – Graf Moltke: Aus der Aussage des Zeugen ergibt sich, daß ich mich in Gegenwart von Frau und Kind frei bewegt habe. Das beweist, daß ich kein schlechtes Gewissen hatte. – Harden: Werden die Aussagen über die Taschentuchaffäre von der Gegenpartei interpretiert oder bestritten? – Graf Moltke: Es handelte sich hierbei um einen kleinen harmlosen Scherz. Meine Frau saß an demselben Tische wie ich und ich drückte scherzhaft Eulenburgs Taschentuch an die Lippen. – Justizrat Bernstein: Sie konnten doch Ihre Frau nicht mit dem Scherz erfreuen, daß Sie das Taschentuch Ihres Freundes an den Mund drückten. – Justizrat Dr. v. Gordon: Der Kläger wollte vielleicht mit dieser übertriebenen Schwärmerei die Befürchtungen der Frau hinsichtlich der Männerfreundschaft ins Lächerliche ziehen. Schon vor der Hochzeit war das Verhältnis zwischen dem Kläger und der Zeugin unhaltbar geworden und nur den Bemühungen der Frau v. Dankelmann gelang es, die Ehe doch zusammenzubringen. Frau v. Dankelmann hat sich deswegen Selbstvorwürfe gemacht. Das Verhalten der Zeugin ihrem Manne gegenüber war derartig, daß kein Mann der Welt mit ihr hätte glücklich sein können. In der fürchterlichsten Erregung hat sie ununterbrochen die Dienerschaft und ihren Mann gequält. Die Nächte waren ausgefüllt durch Szenen so furchtbarer Art, daß Graf Moltke oft flüchtete. Die Zeugen werden bekunden, daß dem Grafen oft von seiner Frau die Achselstücke von der Uniform gerissen und das Gesicht zerkratzt wurde. Der Kläger war bei diesen Szenen immer vornehm und ruhig. Ich benenne Fräulein Mille als Zeugin dafür, daß Frau v. Elbe sie beauftragt hat, in französischen Journalen ihren Gatten zu verleumden. – Vors.: Frau Zeugin, haben Sie vielleicht in dem Ehescheidungsprozeß aus prozessualen Gründen unrichtige Angaben über den ehelichen Verkehr mit dem Grafen Moltke gemacht? Der Herr