Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/170

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

über jemand gemunkelt wurde und jetzt wohl über die meisten gemunkelt wird. Harden: Also der Generaladjutant des Deutschen Kaisers hat munkeln hören, daß der Vertreter einer fremden Macht derartigen Neigungen huldigt und er hat es geduldet, daß der Botschaftsrat in Verbindung mit dem Deutschen Kaiser gebracht wurde. – Privatkläger: Ich hatte gar keinen politischen Einfluß auszuüben. – Justizrat Dr. v. Gordon erklärte, daß jedermann aus den Artikeln den Vorwurf habe herauslesen müssen und auch herausgelesen habe, daß dem Privatkläger der Vorwurf der Päderastie gemacht werden sollte. – Harden bekämpfte diesen Gedanken mit großer Entschiedenheit unter nochmaliger Klarlegung seines politischen Zweckes, den er mit den Artikeln verfolgt habe. Er habe mit der äußersten Zurückhaltung nur das gesagt, was unbedingt notwendig war und hätte, wenn es ihm auf persönliche Beleidigungen angekommen wäre, hundertmal mehr sagen können. – Justizrat Dr. v. Gordon: Er werde nachweisen, daß das Wort „Liebchen“ in der harmlosesten Weise von der alten Gräfin Pourtalès in bezug auf den alten Kaiser Wilhelm in Anwendung gebracht und auch auf den jetzigen Kaiser gebraucht worden sei. – Harden schilderte den Besuch des Abgeordneten und Klosterpropstes Graf Otto v. Moltke, der ihm mitgeteilt habe, sein Vetter, der Kläger, habe ehrenwörtlich versichert, daß er keinen geschlechtlichen Umgang mit Männern gehabt habe. „Bei dieser Unterredung habe ich dem Vetter des Klägers verschiedene nähere Angaben gemacht, und der Herr Graf, Klosterpropst und Abgeordnete, hat aus dieser Unterredung, für deren Zustandekommen er mir noch dankbar war, die Grundlage für die Anklage gemacht; ich würde das nicht tun. – Graf Moltke: Es ist mir nicht eingefallen, meinem Vetter ein Ehrenwort deswegen zu geben, damit er es Herrn Harden weitergibt. – Justizrat Bernstein: Ich weise darauf hin, daß sich der Kläger beim Lesen der Artikel gar nicht beleidigt gefühlt hat, sondern