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Aber ich gebe zu, diese Artikel sind etwas zweideutig. Deshalb würde ich mich bereit finden, im Interesse des ganzen Landes hier einen Vergleich zu schließen? – Harden: Ich würde zu meinem Bedauern auf diese Anregung nicht eingehen können. Zwischen Graf Moltke und mir gibt es auf dieser Erde keine Möglichkeit eines Vergleichs. Niemals! Ich würde lieber ins Zuchthaus gehen, ehe ich mich mit ihm vergleiche, und zwar aus zwei Gründen: Der erste Grund ist: ich konnte als Politiker im Interesse des Landes die Möglichkeit eines Vergleichs haben. Der Herr Kläger hatte einen Verwandten zu mir geschickt. Als Angeklagter kann ich einen Vergleich nicht mehr eingehen. Ich kann nicht den Schein erregen, als hätte ich hier irgend etwas zu scheuen in dieser guten Sache, die ich gut vertreten habe, nach meinem Wissen so gut ich es kann. Als Angeklagter den Schein erregen, als wollte ich mich der Strafverfolgung entziehen, das tue ich nicht. Alles, was seit dem 11. Mai seitens des Privatklägers und seiner Freunde öffentlich und geheim, direkt und indirekt geschehen ist, macht mir unmöglich, auf einen Vergleich einzugeben. – Justizrat Dr. v. Gordon: Auch für uns ist ein Vergleich unmöglich. Die ganze Welt hat die Artikel so aufgefaßt, wie sie der Kläger auffassen mußte. – Vors.: Halten Sie, Herr Beklagter, die Freundschaft des Klägers mit dem Fürsten Eulenburg für eine ideale unter Ausschluß geschlechtlicher Delikte? – Harden: Ich bin der Überzeugung, daß die beiden Herren keine Geschlechtshandlungen vorgenommen haben, bin aber auch der Meinung, daß die Freundschaft eine erotische Betonung hat. Denn, wenn der Kläger das Taschentuch seines Freundes an die Lippen drückt und ruft: „Phili, mein Phili!“ und wenn er ihm schreibt: „Meine Seele, mein Geliebter!“ so kann ich das nicht anders ansehen als eine erotische Betonung. – Im weiteren Verlaufe wurde die Bedeutung des bekannten Artikels der „Zukunft“ erörtert, in dem der „Harfner“ und der „Süße“ auftritt. Harden gab zu, daß mit dem „Süßen“