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den Ehescheidungsakten Dinge, durch die Graf Moltke genötigt gewesen wäre, seine Uniform auszuziehen. Ich erkläre dies für unwahr. – Harden: Die Frage ist klipp und klar: Ist Frau v. Elbe meineidig oder nicht, ist der Sohn meineidig? Mir ist es gleichgültig, wie der Prozeß verlaufen wird. Sind diese Personen, die die gravierendsten Tatsachen für die Abnormität des Privatklägers behaupten, meineidig oder nicht? Ich bitte, sie zu vernehmen. – Justizrat Dr. v. Gordon: Herr Harden vergißt, daß es noch feinere Unterscheidungen gibt als Meineid oder nicht. – Justizrat Bernstein: Ich bitte das Gericht, die genannten Zeugen zu vernehmen. Der Kläger hat vorhin erwähnt, daß eine Zeugin der geschiedenen Gräfin Moltke zur Last gelegt hat, sie hätte in Pariser Blättern den Kläger unmöglich machen wollen. Von dieser Zeugin habe ich einen Brief erhalten, in dem sie sich jetzt auf die Gegenseite stellt. Eine solche Zeugin hat doch wenig Wert! – Harden: Mir kommt es auf die Feststellung an, daß mir seit fünf Jahren Tatsachen und Äußerungen bekannt sind, von denen jede einzige genügen würde, den Herrn Privatkläger in der schwersten Weise zu schädigen, da sie erweislich wahr sind. Nichts davon habe ich benutzt. Ich habe, als die Dinge sich politisch und nach der Seite der Sexualität so gesteigert hatten, daß mir nach ernstesten Erwägungen ein Einschreiten nötig schien, in der taktvollsten Weise nur soviel gesagt, wie ich sagen mußte. Ich halte die Freundschaft des Privatklägers mit dem Fürsten Eulenburg für eine erotisch betonte, aber nicht für eine, die sich in Handlungen umsetzt. – Vors.: Herr Beklagter, haben Sie nicht das Bedürfnis, dem Herrn, der Ihnen gegenübersteht, der in den schlimmsten Verdacht gekommen ist, vor aller Welt eine Erklärung abzugeben, daß Sie sagen: ich will ihm eine strafbare Handlung nicht zur Last legen. Ich will von ihm auch nur behaupten, daß er in ungewöhnlichen Maße dem weiblichen Geschlechte abhold ist. Meine Schuld ist es nicht, daß diese Artikel so falsch aufgefaßt worden sind.