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hervor von dem, was Herr Harden hier vorgebracht hat. Die damalige Gattin hat alle möglichen schweren Beschuldigungen gegen den Kläger erhoben, die ins Ungeheuerliche gingen. Bemerken will ich jedoch, daß die geschiedene Gattin des Grafen damals infolge einer Trionalvergiftung ihrer Sinne nicht mächtig war. – Harden: Ich will zur Vereinfachung der Sache etwas beitragen. Der Herr Kläger behauptet, daß ich durch die jetzige Frau v. Elbe persönlich Informationen erhalten habe. Ich erkläre, daß dies nicht richtig ist. Ich bin dagegen bereit, eine der höchsten Personen des Landes zu nennen, die sich über die hier in Frage kommenden Dinge in der krassesten Weise ausgelassen hat. Ich habe mich für die geschiedene Gattin des Herrn Grafen, die ich in einer Gesellschaft bei Geheimrat Schweninger kennen gelernt hatte, nur deshalb interessiert, weil ich fand, daß gegen die Dame mit Mitteln gekämpft wurde, für die sie als Frau zu schwach war. Die Dame hat nie versucht, mich gegen ihren geschiedenen Gatten aufzuhetzen. Erst nach langer Zeit habe ich bei einem hiesigen Anwalt die Akten in der Ehescheidungssache eingesehen, allerdings auf Wunsch der Dame. Da erst hatte sich mein Gesichtskreis nach einer gewissen Richtung hin erweitert. Ich bin nun fünf Jahre im Besitze der Kenntnis dieser Dinge gewesen. Wenn ich die Absicht gehabt hätte, dem Herrn Kläger irgendwie zu schaden, dann hätte ich längst schon irgendeine geringe, aber nach jeder Richtung hin erweisliche Tatsache in meiner Zeitschrift bringen können. Herr Graf Moltke hätte dann unbedingt die Uniform ausziehen müssen. Ich habe es nicht getan. Ich habe nur dagegen gekämpft, daß die Interessen des Privatklägers durch den ihm befreundeten Fürsten Eulenburg in der Nähe der höchsten Person des Landes in einer Weise wahrgenommen werden, die leicht eine Bevorzugung eines Günstlings genannt werden kann. – Justizrat Dr. v. Gordon: Ich muß ganz entschieden Verwahrung dagegen einlegen, daß hier Herr Harden behauptet, es befänden sich in