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geschlechtlich strafbarer Handlungen schuldig gemacht habe. (Mit erhobener Stimme): Ich kenne die Geschichte der Ehe und Ehescheidung des Privatklägers seit fünf Jahren in allen Details, ich weiß, daß der Privatkläger seiner Frau, seiner Schwiegermutter, seinem Vater gegenüber sich stets darauf berufen hat, daß er absonderliche Gefühlsempfindungen hat. Ich habe in den Artikeln aber mit keinem Atom auf Geschlechtshandlungen des Privatklägers hingewiesen. – Justizrat Dr. v. Gordon: In einer früheren „Zukunft“, Nr. 39 vom Jahre 1902, hat der Beklagte, ohne irgendwie politisch genötigt worden zu sein, Anspielungen auf die Eheaffäre des Grafen Moltke gemacht, durch die er versucht hat, den Grafen lächerlich zu machen. – Justizrat Bernstein: Ich muß gegen die Verlesung dieses Artikels protestieren. Der Herr Privatkläger wird doch nicht erst seit heute Morgen Kenntnis von diesem Artikel erhalten haben, sondern schon lange vorher. Er hat aber nie irgendwie darauf Bezug genommen, deshalb bitte ich, von der Verlesung Abstand zu nehmen. Ich erkläre im übrigen: Herr Harden hat niemals den Grafen Moltke persönlich angegriffen, sondern sich nur mit ihm als Mitglied eines Freundeskreises beschäftigt. Diesem gehörten die Herren Lecomte, Graf Hohenau, Fürst Philipp Eulenburg und Graf Moltke an. Ich behaupte, daß besonders Herr Graf Hohenau mit dem Privatkläger befreundet ist – (Graf Moltke schüttelt verneinend den Kopf. – Harden: Nicht? – Na es wird sich schon noch finden!) Es wird sich nun fragen, will der Herr Kläger behaupten, dieser Freundeskreis gehe ihn überhaupt nichts an, er habe sich um die Dinge, die um ihn vorgingen, überhaupt nicht gekümmert oder nichts von intimeren Dingen gewußt, oder will er behaupten: daß die von Harden gemachten Vorwürfe gegen diesen Freundeskreis überhaupt unzutreffend und aus der Luft gegriffen sind, oder will er endlich, wie es schon in einem Schriftsatz in höchst verletzender Weise geschehen ist, behaupten, daß Harden aus reiner Sensationslüsternheit