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und daß dem Herrn Privatkläger bekannt war, warum ich die Überzeugung haben mußte. – Vors.: Jedenfalls sind Sie der Ansicht, daß Sie eine Betätigung der Homosexualität nicht behauptet haben? – Harden: Mit keiner Silbe. – Vors.: Welche Stellung haben Sie bisher in der „Zukunft“ eingenommen inbezug auf die Abschaffung des § 175? – Harden: Ich habe vor Jahren, als der Fall des Grafen Wilhelm H. vorkam, darüber geschrieben und gesagt, die Aufrechterhaltung des § 175 habe keinen Zweck mehr. Ich habe dann Fachmänner gebeten, über die Frage in der „Zukunft“ zu schreiben, und habe mich immer für die Abschaffung des § 175 ausgesprochen. – Vors.: Würden Sie nicht einen Widerspruch darin erblicken, wenn Sie den § 175 bekämpfen und trotzdem jemand deshalb angreifen, weil er gegen diesen Paragraphen verstößt. Würden Sie aus diesem Grunde nicht auch bei politischen Gegnern Verstöße gegen diesen Paragraphen nicht erwähnen? – Harden: Ja, ich habe das getan und nichts davon erwähnt. In dieser Gruppe sind die Personen, die sich der schwersten homosexuellen Delikte schuldig gemacht haben. Dieses Material ist seit Jahresfrist in meinen Händen. Ich kann das beweisen und hier beweisen. Habe ich je davon gesprochen? Nie! Und wenn ich solche Delikte von dem Privatkläger behauptet hätte, dann wäre ja der Angriff unanständig gewesen. Bin ich ein Denunziant? Habe ich die Absicht, ihn ins Gefängnis zu bringen? Habe ich ein Wort vom Grafen Hohenau gesagt? – Justizrat Dr. von Gordon: Vielleicht äußert sich der Beklagte bestimmt, ob er bezüglich des Grafen Moltke irgendein Vergehen gegen den § 175 behaupten will? – Harden (erregt): Ich bin es müde, darauf Erklärungen abzugeben, ich habe hundertmal Erklärungen abgegeben. Ich werde beweisen, daß Graf Moltke sexuell abnorm ist. Ich denke nicht mehr daran, Erklärungen abzugeben. Solange ich Politiker war, konnte ich die Hand zum Vergleich bieten, jetzt als Beklagter nicht mehr. Ich habe niemals behauptet, daß Graf Moltke sich