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daß der Kläger homosexuell veranlagt ist? – Angekl.: Ich habe mit den Artikeln einen politischen Zweck verfolgt. Deshalb habe ich beiläufig auch die Person des Privatklägers erwähnt. Ich habe nicht ein Wort mehr gesagt, als mir zur Erreichung dieses Zweckes notwendig erschien. Ich habe nie ein Wort von dem, was ich gesagt habe, zurückgenommen, und werde nie ein Wort zurücknehmen. Nach meiner Überzeugung ist der Vorwurf homosexueller Veranlagung nicht erhoben. Was ich darüber denke, werde ich sagen, wenn ich darum gefragt werde. In diesen Artikeln habe ich nichts davon gesagt, sondern nur, daß nach meiner Überzeugung, die ich beweisen werde, Graf von Moltke abnorme sexuale Empfindungen hat. – Vors.: Was verstehen Sie darunter? – Harden: Ich unterscheide – mit der Wissenschaft – zwischen anormalem Empfinden und homosexuellen Neigungen. Es ist ein großer Unterschied, ob diese Veranlagung so weit geht, daß sie zu widernatürlicher Betätigung hinneigt, oder ob die Betreffenden nur anormales Empfinden haben, ungesunde Empfindungen, die der Normalität widersprechen. Wenn ich von einer Frau sage, sie ist etwas sinnlich veranlagt, so ist damit nicht gesagt, daß sie diese Sinnlichkeit auch nach außen hin betätigt. – Vors.: Wollen Sie sagen, daß ein Heterosexueller auch diese Abnormität besitzen könnte, von der Sie sprechen? – Harden: Es gibt da ungemein verschiedene Nuancen. Ich möchte unterscheiden zwischen dem, was hier gesagt ist, und was ich glaube. Ich habe ja nicht nötig, und ich mache mir ein Verdienst daraus, nicht mehr von diesen Dingen zu erwähnen, als unbedingt zur Charakteristik einer Gruppe notwendig wäre, nicht ein Wort mehr, das wäre taktlos und unanständig gewesen. Ich persönlich habe nach allem, was mir bekannt ist, über den Herrn Privatkläger die Meinung, daß er zweifellos ein vollkommen abnorm empfindender Mann ist. Ich sehe darin keine Beleidigung, sondern nur eine Konstatierung und werde beweisen, daß ich die Überzeugung haben mußte,