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Magnus Hirschfeld und Dr. med, Merzbach. Ferner als Zeugen: Chefredakteur Dr. Paul Liman, Herr von Meyerinck, Kapitänleutnant a. D. Graf Ernst von Reventlow, Kammerherr Graf Edgar v. Wedel, Oberstleutnant a. D. Graf Otto v. Moltke, Justizrat Dr. Sello. Die Kriminalkommissare Walter von Tresckow und Dr. Kopp, Prinz Biron von Curland, Schriftsteller Victor Hahn, Leutnant Wolf von Kruse. Außerdem waren noch von der Verteidigung geladen mehrere Unteroffiziere, zwei Kassenboten, der Dompteur Thielbach, der Standartenträger Max Moldenhauer. Ausgeblieben war Fürst Philipp zu Eulenburg. Für diesen gab sein anwesender Hausarzt, Sanitätsrat Dr. Gennerich die Erklärung ab, daß der Fürst trotz seiner Krankheit nach Berlin gekommen, aber nicht in der Lage sei, an Gerichtsstelle zu erscheinen. Er sei bereit, sich in seiner Wohnung, Königin Augustastraße 42, vernehmen zu lassen. Ausgeblieben waren ferner die von den Parteien geladenen Zeugen Graf Fritz Eulenburg, Frau Emmy v. Heyden, geb. Gräfin Wartensleben, Generalleutnant a. D. Graf Wilhelm Hohenau, Graf Fritz Hohenau, Französischer Botschaftsrat Lecomte. Auf den von klägerischer Seite geladenen Grafen Danckelmann war verzichtet worden; statt seiner war Gräfin Hertha von Danckelmann erschienen. Der Angeklagte Maximilian Harden gab auf Befragen an: Ich bin 1861 in Berlin gegeboren, evangelischer Konfession, zweimal wegen Majestätsbeleidigung mit je sechs Monaten Festung und mehrere Male wegen Beleidigung durch die Presse zu Geldstrafen verurteilt. Seit 15 Jahren bin ich Herausgeber der „Zukunft“. – Auf die Frage, ob er die Verantwortung für die zur Anklage stehenden Artikel übernehme, antwortete Harden: „selbstverständlich!“ – Justizrat Bernstein teilte mit: Es seien von der Verteidigung noch mehrere Zeugen, unter diesen General v. Kessel und General Graf v. Wartensleben geladen. Nach Verlesung der inkriminierten Artikel fragte der Vorsitzende den Angeklagten: Haben Sie behaupten wollen,