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über derlei Dinge und andererseits soll Monsieur Lecomte ein außergewöhnlich begabter Diplomat sein. Er hat hier eine Zeitlang die Geschäfte des Botschafters vertretungsweise geführt. Ganz besonders wurde es ihm in Frankreich als Verdienst angerechnet, daß es ihm durch seine Beziehung zu dem Fürsten Philipp von Eulenburg gelungen war, in persönlichen, freundschaftlichen Verkehr mit dem deutschen Kaiser zu treten und somit die persönlichen Ansichten des Kaisers zu erfahren. Er wurde sehr bald zum ordentlichen Botschafter erhoben und als Vertreter Frankreichs an einen außereuropäischen Staat gesandt. – Am 23. Oktober[WS 1] 1907 begann vor der 148sten Abteilung des Schöffengerichts am Amtsgericht Berlin Mitte der Privatbeleidigungs-Prozeß des Grafen Kuno v. Moltke wider den Schriftsteller Maximilian Harden, der begreiflicherweise in der ganzen Kulturwelt mit größter Spannung verfolgt wurde. Die Verhandlungen fanden unter ungeheurem Andrange im kleinen Schwurgerichtssaale des alten Moabiter Gerichtsgebäudes statt. Den Vorsitz führte Amtsrichter Dr. Kern. Die Parteien waren persönlich erschienen. Graf Moltke hatte selbstverständlich Zivilkleidung angelegt. Sein Rechtsbeistand war Justizrat Dr. v. Gordon (Berlin). Als Verteidiger des Angeklagten Harden war Justizrat Bernstein aus München erschienen. Der Verhandlung wohnte zum großen Teil Amtsgerichtspräsident Dr. Herzog bei. Auch der zweite Sohn des Kaisers, Prinz Eitel Friedrich, soll einige Male inkognito im Zuhörerraum gewesen sein. Der Vorsitzende teilte mit: Vom Gericht sind als Zeugen geladen: Reichskanzler Fürst v. Bülow, der Chef des Militärkabinetts v. Hülsen-Häseler und Graf v. Lynar. Diese drei Zeugen sind verhindert, die beiden ersten wegen Abwesenheit von Berlin, der letztere wegen Krankheit. – Anwesend waren als Zeugen: Frhr. Alfred von Berger, der Leiter des Hamburger Deutschen Schauspielhauses, Frau Lili von Elbe, geschiedene Gräfin Kuno von Moltke, die als Sachverständige geladenen Dr. med.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Okober