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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

geradezu vorwurfsvollen Frage belästigt, wie es möglich sei, einen Menschen auf Grund bloßer Indizien zum Tode zu verurteilen. Die Aufregung des Publikums, das die Straßen von Karlsruhe füllte, war furchtbar. Die Familie Molitor, insbesondere Frln. Olga Molitor, die bereits am Sonnabend vor dem Urteilsspruch derartig vom Publikum beschimpft wurde, daß sie sich in eine Droschke flüchten mußte, hatte sich am letzten Verhandlungstage beizeiten in Sicherheit gebracht. Frln. Olga Molitor wurde, obwohl nicht der leiseste Verdacht dafür vorhanden war, unbegreiflicherweise von einem verständnislosen Publikum als „Muttermörderin“ bezeichnet. Da Freifrau v. Reitzenstein zwei verdächtige Männer in der Nähe der Mordstätte gesehen haben wollte, wurde der Wahrspruch der Geschworenen vielfach, auch von einem Teil der Presse, als ein Fehlspruch bezeichnet. Einige Preßorgane stellten gegen Olga Molitor ehrenrührige Behauptungen auf. Es kam infolgedessen, insbesondere in Karlsruhe, zu einem umfangreichen gerichtlichen Nachspiel, das mit der Verurteilung der angeklagten Redakteure zu ziemlich hohen Strafen endete. –

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Dietz, hatte gegen das Urteil gegen Hau Revision eingelegt. Der erste Strafsenat des Reichsgerichts erkannte jedoch Ende Oktober 1907 auf Verwerfung der Revision. Ein alsdann vom Verteidiger gestellter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde vom Karlsruher Landgericht und auch dem Badischen Oberlandesgericht abgelehnt. Der Großherzog von Baden begnadigte schließlich Hau zur lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Hau verbüßt diese Strafe im Zuchthause zu Bruchsal.


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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/55&oldid=- (Version vom 1.8.2018)