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die den Mord begangen haben könnten, ist es nichts. Es kann daher nicht zweifelhaft sein, daß der Mord von Militärpersonen ausgeführt worden ist. Daß Angehörige des hiesigen Füsilierregiments oder des Feldartillerieregiments den Mord begangen haben können, dafür fehlt jeder Beweggrund. Aber auch dafür, daß Leute aus einer anderen Schwadron den Mord begangen haben können, fehlt jeder Anhalt und Beweggrund. Der Verdacht fällt auf die Unteroffiziere der 4. Schwadron. Andere hatten keinen Beweggrund, den Rittmeister aus dem Wege zu räumen. Nun ist aber von allen Unteroffizieren der Nachweis erbracht worden, wo sie zur Zeit des Mordes waren, so daß diese von der Täterschaft ausgeschlossen sind. Der Kreis wird also immer enger und bleibt mit großer Bestimmtheit auf den Angeklagten Marten und Hickel haften. Ich will mich zuerst mit der Person des Marten beschäftigen. Fest steht, daß Marten mit Hickel um 4 Uhr 28 aus der elterlichen Wohnung gekommen ist. Der tödliche Schuß ist gegen 4 Uhr 38 gefallen. Marten ist vorher auf seine Stube gegangen und hat sich unbegründeterweise vom Reiten gedrückt. Er sagte, er wollte Drückeberger abfangen. Er ist auf dem Korridor von Bartuleit und Weber gesehen worden, 12 Schritt von der Stelle, wo der Karabiner stand, mit dem der tödliche Schuß erfolgte. Marten sagte, er sei von seiner Stube deshalb in die elterliche Wohnung zurückgegangen, um sich sein Telegraphenbuch zu holen, damit er nachsehen könnte, ob inzwischen Änderungen vorgekommen seien. Diese Erzählung ist unglaubhaft, denn er hat in der Zeit das Telegraphenbuch nicht nachgesehen und war auch gar nicht so eifrig, um Glauben machen zu können, er wollte nachsehen, ob inzwischen Änderungen vorgekommen seien. Ich erinnere ferner daran, daß Oberst von Winterfeld vom Kasernement der 4. Schwadron bis zu Bandentür Fußspuren im Schnee beobachtet hat. Ich erinnere an das mißliche Verhältnis, das schon in Stallupönen zwischen dem Vater des Angeklagten,