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über politische Verbrechen und die Strafgesetze vorauszuschicken, theils, weil Prozesse wie der vorliegende noch neu, theils, weil sie auch zu der Anklage, welche wir gegenwärtig behandeln, in engster Beziehung stehen.

Die politischen Verbrechen dürfen keine völlige Ausnahme von den allgemeinen Regeln der Strafbarkeit machen; sie unterliegen, wie alle anderen, den ewigen Grundsätzen des Rechts. Wenn je eine Gesetzgebung ihre Aufgabe so weit verkennen sollte, daß sie schon die Meinung vor ihr Forum zöge, dann freilich, m. H., wäre das ewige Recht der Macht der Parteien geopfert. So soll aber die Gesetzgebung nicht beschaffen sein und so sind auch unsere Gesetze nicht beschaffen. Die Meinung, die Ansicht des Einzelnen, jenes freie Erzeugniß geistiger Thätigkeit ist niemals strafbar, sie kann nie das Recht der bürgerlichen Gesellschaft verletzen. Die Strafbarkeit beginnt erst, wo die Meinung zur That wird und dann erst, wenn zur Durchführung der Meinung zu Mitteln gegriffen wird, die auch vor dem Richterstuhle der Moral verwerflich erscheinen. Doch das politische Verbrechen besteht daher in einem Gebrauche strafbarer Mittel zur Durchführung einer politischen Ansicht. Wer vor anderen seine politische Meinung zu rechtfertigen, andere von der Richtigkeit derselben zu überzeugen sucht, bedient sich keiner strafbaren Mittel, aber wer durch Handlungen der Gewalt seine Meinung durchsetzen, in den ruhigen Gang der geistigen Entwickelung eingreifen will, der bedient sich strafbarer Mittel, er verletzt das Recht seiner Mitbürger.

Ich berühre hier freilich einen Begriff, der oft gebraucht und vielfach verkannt worden ist, ich meine den Begriff der Revolution. Wagt man es, wird einer fragen, der Revolution entgegenzutreten, einem Ereignisse, unter deren Folgen wir leben. Ich habe die Antwort auf diese Frage nicht zu scheuen. Eine Revolution ist nicht die That eines Einzelnen, sie ist ein

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/42&oldid=- (Version vom 17.8.2016)