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war, daß er im Stande gewesen wäre, ihn diese Bahn bis an’s Ziel durchwandern zu lassen, bestimmte ihn für das kaufmännische Fach, und zwar lediglich deshalb, um die Zukunft des Knaben sicherer begründen zu können. Die Bemerkung, welche das Conv.-Lex. von Brockhaus in dieser Beziehung macht, daß er sich „in Aussicht auf das Erbe eines reichen Oheim’s in Edinburg“ der Kaufmannschaft gewidmet, entbehrt aller Begründung, da Freiligrath in diesem Falle doch sicher dahingestrebt haben würde, mit seinem Oheim in genauere Bekanntschaft zu treten, um dessen Wohlwollen zu gewinnen. Aber hiervon findet sich nirgend eine Spur und am allerwenigsten von einer Beerbung seines Oheim’s.

Was den Uebergang Freiligrath’s vom Gymnasium zur Kaufmannschaft anlangt, so scheinen sich Alle in dem Punkte zu einigen, daß diese Aenderung des Lebensberufes eine seiner Neigung nicht befreundete gewesen sei, und daß sie ihm niemals wahre, innere Zufriedenheit verschafft habe; denn eine in etwa genauere Kenntniß seiner Geistesprodukte und der Richtung, welche dieselben charakterisirt, lehrt uns, daß Freiligrath eine angeborene Neigung besessen, sich auf dem Gebiete des schaffenden und bildenden Geistes zu bewegen und demselben allein seine Kräfte und Anlagen zu widmen und zu opfern; dem praktischen Leben aber sich anheimzugeben und in demselben zu wirken, das scheint nie sein Beruf gewesen zu sein.

Unser Dichter nun verließ das elterliche Haus und ging nach Soest*)[1] hinüber, wo er auf einem Comptoire seine Lehrjahre


  1. *) Das Brockhaus’sche Conv.-Lex. irrt abermals, wenn es berichtet, Freiligrath habe in Soest „mit Grabbe freundschaftlich verkehrt“, da wir genau wissen, daß Grabbe nie in Soest geweilt und Freiligrath nur als einen Knaben gekannt hat, da er bedeutend älter war.


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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/12&oldid=- (Version vom 18.8.2016)