Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/468

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die hohepriesterliche Würde an Ithamars Haus gelangte und bei ihm verblieb, lebten aus dem Geschlechte des Phineës folgende Männer ohne die Priesterwürde: Bokkias, der Sohn des Hohepriesters Joseph, dann des Bokkias Sohn Joatham, des Joatham Sohn Maraioth, dessen Sohn Arophaeus und des Arophaeus Sohn Achitob. Des Achitob Sohn aber war Sadok, der unter Davids Regierung Hohepriester wurde.

(4.) 13 Als der Feldherr Joab den Tod des Adonias erfuhr, geriet er in grosse Angst, denn er war ihm wohlgesinnter als dem Könige Solomon. Und da er argwöhnte, es möchte auch ihm diese Gesinnung Gefahr bringen, floh er zum Altar in der Meinung, er werde dort wegen des Königs Frömmigkeit in Sicherheit sein. 14 Sobald aber dem Könige Joabs Absicht gemeldet worden war, schickte er den Banajas zu ihm und befahl diesem, ihn vom Altare wegzuführen, damit er vor Gericht seine Sache vertrete. Joab jedoch erklärte, er werde das Heiligtum nicht verlassen und wolle lieber hier als irgendwo anders sterben. 15 Als Banajas diese Antwort Joabs dem Könige meldete, befahl ihm Solomon, dem Joab seinem Verlangen gemäss dort das Haupt abzuschlagen und ihn so für die Ermordung der beiden Feldherrn zu bestrafen. Den Körper solle er dann bestatten lassen. Auf diese Weise Werde die Schuld an seinem ganzen Geschlechte haften, während der König selbst und sein Vater für den Tod Joabs nicht verantwortlich gemacht werden könnten. 16 Banajas vollzog diesen Befehl und wurde dann selbst zum Oberfeldherrn ernannt; Sadok aber ward alleiniger Hohepriester, nachdem Abiathar dieser Würde verlustig erklärt war.

(5.) 17 Darauf liess der König auch den Semeï rufen und befahl ihm, sich zu Jerusalem ein Haus zu bauen, dort beständig zu wohnen und den Bach Kedron nicht zu überschreiten. Falls er diesem Befehl nicht Folge leiste, werde er mit dem Tode bestraft werden. Er bedrohte ihn aber nicht nur, sondern zwang ihn auch, sich unter einem Eid zur Beachtung der Vorschrift zu verpflichten.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 469. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/468&oldid=- (Version vom 23.9.2020)