Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 400.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

scheint denn auch in dieser Zeit den Reichsfürsten zugezählt worden zu sein, da er gewöhnlich vorstemeister oder princeps magister genannt wird.[1]

Die Landkomthure der Deutschordensballeyen zu Koblenz und der von Elsass und Burgund erscheinen wenigstens seit dem sechszehnten Jahrhunderte als Reichsstände[2]; wie sie aber später immer nur unter den Prälaten stimmen, so bedarf es natürlich auch für frühere Zeiten keiner Belege, dass sie nicht zu den Fürsten gehörten.

Auch der Johannitermeister zu Heidersheim, Grossprior und oberster Meister des Ordens in deutschen Landen, zählte früher nicht zu den Fürsten, wenn er auch als Reichsstand schon in den ältesten Matrikeln erscheint; noch 1540 nennt ihn der Kaiser den ersamen unsern lieben getreuen[3]; 1546 wurde er aber ausdrücklich zum Fürsten erhoben[4], erhielt eine fürstliche Stimme und Sitz unter den gefürsteten Aebten und Pröbsten und wird von da ab immer als Reichsfürst bezeichnet.[5]

Es ergibt sich demnach, dass von den Meistern der Ritterorden in den Zeiten, welche wir zunächst beachten, keiner zu den Fürsten gezählt wurde.

255 Um uns die Zahl der geistlichen Reichsfürsten zu vergegenwärtigen geben wir auf Grundlage der vorhergehenden Erörterungen ein Verzeichniss der geistlichen Würdenträger, von welchen wir annehmen möchten, dass sie im dreizehnten Jahrhunderte zu den Fürsten gezählt wurden; volle Genauigkeit ist dabei kaum zu erreichen; die mehr oder minder gewichtigen Gründe für oder gegen die Aufnahme einzelner ergeben sich aus dem früher Gesagten. Von den Bischöfen Burgunds und Italiens, von welchen allerdings viele als Fürsten zu erweisen sind, sehen wir dabei ab, da ihre Stellung einerseits vielfach unsicher, andererseits für die Reichsverfassung ziemlich bedeutungslos gewesen zu sein scheint; nur die hochburgundischen Bischöfe und Aebte, dann Aglei und Trient ziehen wir zu, da ihre Stellung sich von der deutscher Reichsfürsten nicht zu unterscheiden scheint. Wir geben zugleich an, für welche auf dem spätern Reichstage noch eine Kurstimme (K), eine geistliche (F) oder weltliche (W) Fürstenstimme oder eine Prälatenstimme (P) geführt wurde oder welche reichsunmittelbar (U) waren, aber ohne Reichsstandschaft; weiter bei den eximirten, inkorporirten und säkularisirten Stiftern den Besitzer nach dem Stande des J. 1792. Zu diesem Zwecke ordnen wir von den Geistlichen, welche im dreizehnten Jahrhunderte noch nicht Reichsfürsten waren, diejenigen ein, welche noch 1792 Fürstenstimmen führten; liegender Druck macht sie kenntlich. Danach ergibt sich folgende Uebersicht, deren Anordnung vielfach durch die Stimmfolge des spätern Reichsfürstenrathes bestimmt ist:

  1. Westfäl. Zeitschr. 14, 3.
  2. Moser 37, 62. 63.
  3. Lünig 7d, 90.
  4. Moser 34, 391.
  5. Lünig 7d, 92. 94. 99.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 372. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_400.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)