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Aebte und Pröbste erscheint.[1] In den nächstfolgenden Jahrhunderten finden sich denn auch keine Spuren einer Unmittelbarkeit des Abtes; dagegen muss gegen Ende des Mittelalters die Hoheit Triers in Vergessenheit gerathen sein. Der Abt erscheint schon in der Matrikel von 1422 wenigstens unter denen, welche den hundertsten Pfenning gaben.[2] Im J. 1495 beauftragt dann der König den Erzbischof und dessen Nachfolger, dem jedesmaligen Abte im Namen des Reiches die Regalien zu verleihen; wenn demgemäss in einer Reihe von Lehnbriefen von 1495 bis 1549 dem Abte des Klosters, quod insigne sacri Romani imperii membrum existit, vom Erzbischofe alle regalia, temporalia et feuda, welche seine Vorgänger ab eodem sacro imperio getragen, regis nomine et authoritate verliehen werden, und dabei der Treueid des Abtes lediglich auf den römischen König und dessen Nachfolger lautet, so war damit seine Unmittelbarkeit vom Erzbischofe selbst genügend anerkannt[3]; 1523 wird er in kaiserlicher Urkunde auch als Fürst bezeichnet.[4] Später wurden freilich die Ansprüche des Erzstifts wieder erhoben, schon 1570 vom Kammergerichte die Exemtion genehmigt; doch war der Streit damit nicht beendigt; noch 1640 wurde ein Bevollmächtigter der Abtei zum Reichstage und zwar zum Fürstenrathe zugelassen[5]; erst 1669 gab die Abtei ihre Ansprüche auf Unmittelbarkeit auf.

S. Matthias, in die Reichsanschläge des fünfzehnten Jahrhunderts aufgenommen, dann von Trier eximirt[6], war wohl von altersher bischöfliche Abtei; denn 1097 wird sie vom Erzbischofe wiederhergestellt und ausgestattet und 1192 wird bemerkt, dass der Abt von Epternach diese Abtei vom Kaiser, zugleich aber die von S. Matthias vom Erzbischofe hatte.[7] Das Nonnenkloster Oeren zu Trier wurde um 970 vom Reiche an Trier vertauscht; doch finden sich schon frühere Bestätigungen an die Erzbischöfe.[8] Die Reichsabtei Weilburg wurde 993 an Worms geschenkt.[9]

Von den Reichsabteien des Sprengels von Metz kam das 870 246 genannte Herbitzheim 908 an Lüttich[10], Hornbach 1087 an Speier.[11] Als früher unmittelbare, dann eximirte Abteien werden später wohl Blankenberg oder Blamont und Stürzelbrunn genannt[12]; ersteres war Chorherrenstift und wohl nie Reichsabtei; letzteres 1135 als Cisterzienserkloster gegründet.[13]

Im Sprengel von Verdun wird S. Michael 817 im Verzeichnisse der Reichsabteien aufgeführt, während mir spätere Zeugnisse für die Unmittelbarkeit nicht bekannt sind.

  1. Beyer 1, 565. 567. 575. 600. 606. 655. 660. Vgl. Gesta Adalberonis. M. G. 10. 252.
  2. Aschbach Sigism. 3, 421.
  3. Lünig C. F. 1, 391 ff.
  4. Lünig 20, 131.
  5. Moser 37, 252.
  6. Moser 37, 251.
  7. Beyer 1,447. Martene coll. 4, 454. 445.
  8. Beyer 1, 203. 255. 285. 332.
  9. Reg. imp. n. 710.
  10. Miraeus 1, 35.
  11. Reg. imp. n. 1926. 1960. 1974.
  12. Moser 37, 192. 259.
  13. Gebhardi 1, 431.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_383.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)