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dürfen; nicht allein dass diese sich überhaupt für weltliche Grosse in dieser Zeit nicht stichhaltig erweist, sondern es gehen auch in einzelnen jener Fälle andere italienische Magnaten den deutschen vor, in andern steht der Herzog von Spoleto nicht hinter allen deutschen Magnaten, wie es sein sollte, wenn jene Regel wirksam wäre, sondern unter ihnen. Ueberdies wird in Kaiserurkunde von 1230 der Herzog aufs bestimmteste von den Fürsten geschieden.[1] Den aus allem zu ziehenden Schluss, dass der Herzog nur Magnat war, wird doch in keiner Weise ändern dürfen, dass er vereinzelt 1226 vom Kaiser princeps noster dilectus genannt wird.[2] Dasselbe gilt unzweifelhaft von seinem Bruder Berthold, welcher schon 1222 Ansprüche auf das Herzogthum erhob[3] und 1234 und 1241 als dux Spoleti erscheint.[4] Dass der Herzogstitel, welchen die von Urslingen fortführten, auch später den Fürstenstand nicht begründete, wurde bereits bemerkt.[5]

Die Markgrafen von Ancona erscheinen in den Kaiserurkunden 184 in wenig hervorragender Stellung, so schon 1137 Friedrich, 1159 Werner.[6] Um 1167 wurde durch K. Friedrich I. Konrad von Lutzelhard zum Markgrafen bestellt, welchen wir 1184 hinter den Fürsten und Spoleto finden[7]; auch als er die Mark nicht mehr verwaltete, behielt er den markgräflichen Titel bei, da er 1194 marchio Molisii[8], 1195 marchio de Luceinhet heisst.[9] K. Heinrich erhob dann den Reichsseneschall Markwald von Antweiler zum Markgrafen, welcher 1195 und 1197 zwischen deutschen Grafen nachzuweisen ist.[10] Nach der Ursperger Chronik wurde ihm auch, wie schon früher Konrad, das Herzogthum Ravenna mit der Romagna übergeben und 1195 leisten ihm die Ravennater den Treueid sicuti alii homines de Romania fecerunt[11]; im Titel nennt er sich nicht darnach. Die Verwalter der Romagna führen in der Regel den Grafentitel; so handelt 1187: dominus comes Henricus Romanie ex delegatione sua auctoritate serenissimi regis Henrici, que erat sibi concessa per totam Romaniam[12]; sie wechseln oft und keiner von ihnen scheint wegen dieses Titels eine höhere Stellung einzunehmen; 1230 erscheint Konrad von Hohenlohe, obwohl er den Titel comes Romandiole führt, unter den Edeln.[13]

Nach Wiederherstellung der päpstlichen Hoheit in der Mark Ancona muss dieselbe vom Papste den Markgrafen von Este geliehen sein, da sich Azzo 1208 dei et apostolica gratia Estensis et Anconitanus marchio nennt; 1210 lässt er sich dann vom Kaiser mit der Mark, wie sie Markwald besessen habe, belehnen[14]; 1221 folgt wieder eine päpstliche Verleihung[15]; noch 1281 wird Azzo vom Könige Markgraf von

  1. Huillard 3, 223.
  2. Stälin 593.
  3. Huillard 2, 274. 286. 288.
  4. Stälin 594. Huillard 5, 1154.
  5. Vgl. § 141.
  6. Margarin 2, 158. Muratori ant. 6, 248.
  7. Glafei 149.
  8. Ungedr.
  9. Ughelli 1, 460.
  10. Mieris 1, 129. Reiffenberg 1, 322. Ludew. rel. 11, 600.
  11. Fantuzzi 4, 294.
  12. Savioli 2, 149.
  13. Huillard 3, 180. Vgl. Stälin 3, 556.
  14. Ant. Est. 1, 389. 392.
  15. Or. Guelf. 2, 647.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_259.jpg&oldid=- (Version vom 29.1.2017)