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Die Fürsten von Rügen, obwohl sie sich des Wortes Princeps 170 als stehenden Titels bedienten[1], gehörten nie zu den Reichsfürsten; die obenangeführte Urkunde von 1284 gibt dafür das bestimmteste Zeugniss[2]; in einer durch den Fürsten vermittelten Sühne von 1287 heisst es illustris princeps A. dux Saxoniae, während der Vermittler selbst durchweg nur als dominus W. Ruianorum princeps bezeichnet ist.[3] Der Bischof von Schwerin 1258 und das Kapitel von Razeburg 1261 sprechen vom nobilis dominus W. princeps Ruianorum[4]; dagegen kann es nicht ins Gewicht fallen, wenn 1250 der Bischof den Fürsten oder 1261 der Fürst seinen Vater als illustris bezeichnet.[5] Wohl nur der Titel gab den Anhalt, wenn 1698 vom Nachsuchen einer Stimme für Rügen im Fürstenrathe die Rede war.

Eben so wenig gehörten die Herren von Mecklenburg, welche sich 171 im dreizehnten Jahrhunderte nur noch vereinzelt Principes, regelmässig Domini nennen[6], vor ihrer Erhebung zu Herzogen zu den Reichsfürsten. In einer Urkunde von 1236, in welcher der Kaiser dem Herrn seine Besitzungen bestätigt, heisst er einfach Johannes de Mechkelinburg fidelis noster[7]; in andern Kaiserurkunden des dreizehnten Jahrhunderts scheinen sie überhaupt nicht vorzukommen. In Urkunde der Herzogin von Braunschweig 1311 heisst es illustris princeps F. marchio Misnensis, dagegen nur inclitus J. dominus de Werle atque Slavie[8]; gewöhnlich werden sie in fürstlichen Urkunden als nobiles domini oder nobiles viri bezeichnet[9]; ebenso bezeichnet sie die Kanzlei Ludwigs[10]; und finden wir 1347, im Jahre vor der Erhebung, in einer Kaiserurkunde Johann, Herrn zu Mecklenburg, den Grafen nachgestellt[11], so scheint die Reichskanzlei sie nicht einmal zu den angesehenern Magnaten gezählt zu haben. In demselben Jahre nennt K. Karl die Brüder Albert und Johann spectabiles[12], und noch in der Erhebungsurkunde selbst nobiles.[13]

Im burgundischen Königreiche und zwar zunächst in dem 172 in näheren Beziehungen zum deutschen Königreiche stehenden Hochburgund, auf welches im dreizehnten Jahrhunderte der Name Burgund in engerer Bedeutung vorzugsweise bezogen wurde, finden wir bis 1218 die Herzoge von Zähringen als Rektoren oder auch Herzoge von Burgund, welche bereits unter den deutschen Fürsten aufgezählt wurden. Nach ihrem Aussterben führt noch K. Friedrichs Sohn Heinrich 1220 einigemal den Titel eines rector Burgundiae[14]; seit seiner Königswahl verliert sich der Titel in der früheren Bedeutung; in untergeordneter erscheint er 1235, wenn der König sculteto de Solodoro et aliis

  1. Vgl. § 10.
  2. Vgl. § 169 n. 9.
  3. Sudendorf UB. 1, 68.
  4. Dreger 420. 448.
  5. Dreger 315. 451.
  6. Vgl. § 11.
  7. Huillard 4, 808.
  8. Wilkii Tic. 213.
  9. 1227–1302: Riedel 1, 11. 142. 218. 243. Lisch 3, 84.
  10. 1223. 30: Henneb. UB. 1, 95. Oefele 1, 758.
  11. Lünig 6b, 22.
  12. Gercken verm. Abb. 3, 39.
  13. Vgl. § 81 n. 7.
  14. Reg. Henr. r. n. 4.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_249.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)