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Urslingen sind Magnaten. 142. Die Markgrafen von Brandenburg, Meissen und Lausitz sind Fürsten, insbesondere auch der von Landsberg; 143. der von Namur nur in der ersten Zeit nach der Erhebung; 144. die von Istrien, 145. Vohburg und Hohenburg, 146. Ronsberg und Burgau, 147. Baden, Hachberg und Sausenberg sind Magnaten; doch nehmen die von Baden ohne Erhebung später den Fürstentitel an. 148. Die Markgrafentitel in den westlichen Gränzlanden begründen den Fürstenstand nicht; 149. auch die bei jüngern Mitgliedern der Fürstenhäuser vereinzelt vorkommenden herzoglichen und markgräflichen Titel berühren die Standesverhältnisse nicht 150. Der Pfalzgraf bei Rhein, 151. und der von Sachsen sind Fürsten; 152. die Übrigen Magnaten. 153. Der Landgraf von Thüringen ist Fürst und der von Hessen wird schon vor seiner Erhebung vielfach als solcher betrachtet; 154. die von Stevening und Leuchtenberg sind Magnaten; später erscheinen diese ohne Erhebung als Fürsten; 155. auch die Landgrafen von Elsass sind Magnaten. 156. Von den Grafen sind die von Anhalt Fürsten; 157. die von Orlamünde, Brene, Groitsch, Wettin Fürstengenossen, aber nicht Fürsten; 158. die von Flandern sind wenigstens wegen ihrer Reichslehen nicht Fürsten und die von Hennegau sind Magnaten; 159. Tirol wird erst später ungenau als Fürstenthum bezeichnet 160. Die Grafen von Geldern sind erst nach ihrer zweiten Erhebung Fürsten. 161. Die Grafen von Henneberg, 162. und die Burggrafen von Nürnberg sind auch nach ihrer angeblichen Erhebung nur Magnaten, werden erst später als Fürsten betrachtet; 163. auch die Grafen von Nassau bleiben Magnaten trotz angeblicher Erhebung. 164. Die Anerkennung der Burggrafen von Meissen als Fürsten erfolgte auf Grundlage gefälschter Urkunden; 165. den Ansprüchen auf eine Fürstenstimme für die Burggrafschaft Stromberg fehlte jede geschichtliche Grundlage.

166. Von den slavischen Grossen ist der König von Böhmen Reichsfürst; 167. die Stellung des Markgrafen von Mähren ist unsicher, das Land jedenfalls Reichsfürstenthum. 168. Der Herzog von Breslau erscheint als Reichsfürst; später sind alle schlesischen Herzoge böhmische Fürsten. 169. Die Herzoge von Pommern sind Magnaten bis zur Lösung der brandenburgischen Lehnshoheit; 170. die Fürsten von Rügen waren nie Reichsfürsten, 171. die Herren von Mecklenburg erst seit der Erhebung.

172. Im burgundischen Königreiche, zunächst in Hochburgund, sind die Rektoren schon Fürsten als Herzoge von Zähringen; 173. die Herzoge von Dijon wurden als Reichsvasallen wohl den Fürsten gleichgehalten; 174. die staufischen und meranischen Pfalzgrafen waren Fürsten, die spätern Magnaten, 175. ebenso die Landgrafen und andere Grafen des Landes; die Fürstenstimme von Mömpelgard ist eine spätere Unregelmässigkeit 176. Im Königreiche Arelat hatten die Plane der Erhebung eines Königs keinen Erfolg; 177. die Grossen waren Magnaten, so die Grafen von Provence, 178. von Vienne, welche sich später den Fürstentitel beilegen, 179. von Savoien bis zur Erhebung. 180. Die Fürsten von Oranien sind untergeordnete Magnaten, wurden aber später als Reichsfürsten behandelt.

181. In Italien ist die Stellung der Herrscher von Sardinien zum Reiche unbestimmt, der Doge von Venedig gehörte ihm nicht an; 182. Herzog Philipp von Tuszien dürfte als Fürst betrachtet sein; 183. nur Magnaten sind die Herzoge von Spoleto, 184. Markgrafen von Ancona, 185. von Montferrat, welche später als Fürsten erscheinen. 186. von Este und die übrigen Grossen. 187. Uebersichtliche Zusammenstellung der älteren, jüngeren und neuen Fürstentümer und Fürstenhäuser.

XIV.

188. Da es schon im dreizehnten Jahrh. zu Gesammtbesitz und Theilung der Fürstenthümer kommt, so ist zu untersuchen, ob es mehrere Fürsten von einem Fürstenthume geben konnte. Söhne, welche den Titel des Vaters bei dessen Lebzeiten führen, gelten wenigstens später als Fürsten. 189. Ungetheilt mit nur einem Fürsten blieb das Fürstenthum in Brabant und Lothringen; da sich eine entsprechende Erbfolge bei den lothringischen Magnatenfamilien findet, so haben wir darin lothringisches

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_023.jpg&oldid=- (Version vom 4.5.2023)