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während der Gewitter ein, zu deren Anfange und Ende nunmehr ein Zeichen mit der Glocke gegeben wird.
Bey dieser Gelegenheit muß ich doch erinnern, daß wir einen eigenen geschickten Mathematiker und doch keinen einzigen Blitzableiter im ganzen Fürstenthume, dafür aber noch immer Wetterkerzen, Osterbrände und Lorettoglöcklein haben.

6. Gleichwie nicht alle Possen und Mißbräuche allen Orten im Hochstifte gemein, sondern oft nur einem Amte, oder einem Orte eigen sind, so findet man auch letztere noch in einzelnen Verordnungen, in deren Zahl gehören z. B. das Schlegelhängen, wo nämlich jenem Manne, welcher sich von seinem Weibe schlagen ließ, ein Schlegel vor die Hausthüre gehangen wird; das Brautausstossen, gemäß welchem Gebrauche der Brautführer die Braut, wenn er sie von dem Altar zurückführet, mit Gewalt in den Kirchenstuhl hinein, und so aus der Gesellschaft der Ledigen ausstößt; endlich der Löll – da wird zur Fastnachtszeit eine große Figur von Stroh in Art eines grotesken Mannes gemacht, solche öffentlich herumgeführt, förmliches