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des Capitelhauses befindlichen Beckerladen geführt; hier bittet er um ein Almosen, bekommt einen Weck, gibt ihn einem Armen oder Knaben der Domschule, und überläßt den ganzen Beckerkram für seine Rechnung dem Volke Preis. Wichtige Ereignisse in dem Kreise eines Domschülers! Sie gewähren Semmel, und, leider! auch Spieltage. Papst Leo IX ertheilte in der schon oben erwähnten Bulle den Prälaten und jenen Capitularen des Stifts, die der Bischoff dieser Auszeichnung würdig halten würde, die Erlaubniß, an gewissen Festtagen mit Bischoffsmützen auf dem Haupte in der Kathedralkirche erscheinen zu dürfen. Aber es bediente sich noch nie einer dieses glänzenden Vorrechtes. Von den Zeiten an, wo das Domcapitel sein Condominium geltend zu machen wußte, haben sich die Capitularen in dem Besitze der Propsteyen bey allen Collegiatstiftern, und der Präsidien fast bey allen Dikasterien vestgesetzt. Gemeiniglich wird auch ein Capitular von dem Fürstbischoffe der alten Capelle zu Regensburg als Propst[1] vorgesetzt.


  1. Dieß ist dermahlen Hr. J. Carl Jos. Fhr. Horneck von Weinheim, Capitular zu Bamberg und des Ritterstifts zu Wirzburg, fürstlich Bambergischer geheimer und geistlicher Rath.