Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/14

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

seinem dem Domcapitel geleisteten Eide lossprach, so mußte doch abermahl Bischoff Veit Truchseß von Pommersfelden den 3ten April 1501 eine mit vielen neuen Zusätzen vermehrte Capitulation beschwören. In der den 13ten October 1580 dem Bischoffe Martin von Eyb vorgelegten Capitulation sprach das Capitel das erstemahl von einem Erbherrnrechte. Dieser und mehrere ausschweifende Schritte, die um diese Zeit die Capitel thaten, bewogen den Papst Clemens VIII, sie auf dem Reichstage 1594 durch den Cardinal Madruzzi öffentlich rügen und mißbilligen zu lassen. Man ließ sich dadurch nicht abschrecken, und zwang 1598 Bischoffen Neidhard von Thüngen abermahl eine Capitulation einzugehen. Der ganze weit aussehende Plan reifte immer mehr zur Vollkommenheit, das fürstliche Ansehen zu untergraben, und den Bischoff in allem von dem Domcapitel abhängig zu machen. Freyheit und Unabhängigkeit aller domcapitlischen Mitglieder, Personen, Unterthanen, Güter und Besitzungen von der fürstlichen obersten Jurisdiction, Erweiterung der Gränzen des Decanatgerichtes (des nachherigen Consistoriums, wovon in der Folge) und Unterwürfigkeit der sämmtlichen Geistlichen