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einen Sohn; als der Knecht die Joche der Ochsen aufbinden wollte, schlug der Sohn mit dem Garb (Stecken) dem Knecht den Finger entzwei. Der gehub sich übel, lief heim und klagte. Der gute arme Knab versah sich wohl: wo er nicht wiche, daß er darum leiden müßte, floh und entrann. Der Herr ward zornig und schickte noch mehr Leute aus, da war der Junge entronnen; da fingen sie den alten Vater, dem ließ der Herr die Augen ausstechen, und nahm ihm, was er hatte.




510.
Der Landvogt im Bad.
Etterlin S. 25. 26.


Zu den Zeiten war auch ein Biedermann auf Allzellen im Wald gesessen, der hatte eine schöne Frau, die gefiel dem Landvogt, und hätte sie gern zu seinem Willen gehabt. Weil er aber sah, daß das wider den Willen der Frau war, und sie ihn bat, abzustehen, und sie unbekümmert zu lassen, denn sie wolle fromm bleiben: da dachte er die Frau zu zwingen. Eines Tages ritt er zu der Frauen Haus; da war her Mann ungefähr zu Holz gefahren; da zwang er die Frau, daß sie ihm ein Bad machen mußte, das that sie unwillig. Da das Bad gemacht war, saß der Herr hinein, und wollte, daß die Frau sich zu ihm ins Bad setzte; das war die gute Frau nicht Willens, und verzog die Sache so lange sie mochte,

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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 2. Nicolai, Berlin 1818, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V2_245.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)