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ADAM.
Erlaubt! Ich gab’s, wie’s hier in Huisum üblich;
Ew. Gnaden haben’s also mir befohlen.

WALTER.
Ich hätt’ –?

ADAM.
 Auf meine Ehre!

WALTER.
 Ich befahl euch,
Recht hier nach den Gesetzen zu ertheilen;
Und hier in Huisum glaubt’ ich die Gesetze,
Wie anderswo in den vereinten Staaten.

ADAM.
Da muß submiß ich um Verzeihung bitten!
Wir haben hier, mit Ew. Erlaubniß,
Statuten, eigenthümliche, in Huisum,
Nicht aufgeschriebene, muß ich gestehn, doch durch
Bewährte Tradition uns überliefert.
Von dieser Form, getrau ich mir zu hoffen,
Bin ich noch heut kein Jota abgewichen.
Doch auch in eurer andern Form bin ich,
Wie sie im Reich mag üblich sein, zu Hause.
|54| Verlangt ihr den Beweis? Wohlan, befehlt!
Ich kann Recht so jetzt, jetzo so ertheilen.

WALTER.
Ihr gebt mir schlechte Meinungen, Herr Richter.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich von Kleist: Der zerbrochne Krug. Berlin: Realschulbuchhandlung Reimer, 1811, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_zerbrochene_Krug_(Kleist)_060.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)