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euer fürstlich Gnaden so gnediglich, als wir sonder Vertrauwen haben; das wollen wir zusammt dem, das euer fürstlich Gnaden Jammer Mort und Elend furkommen mag, in allweg geflyssenlich verdienen. Begerendt damit schrifftlich Antwurt by disem Botten. –



Nro. 5.
Auszug aus den Rathsbüchern der Stadt Freiburg v J. 1513.
Montag nach Michaelis (3. Oktober.)

Gallin Mantz zu Wolffenwiler, Martin Zimmermann auch zu Wolffenwiller wissen vom Bundschuh.


Mittwoch nach Michaelis (5. Oktober.)

Matern oder Mathys Maler zu Mengen, Mathys German zu Wolffenwiller sollen Hauptlüt sin im Bundschuh, und ist das Fännlin zu Metz gemalt.


Montag vor Franziszi (3. Oktober)

Ist geratschlagt von den bösen Läuffen des Bundschuhs halben und vom ersten, Fürsehung der Statt, und erkennt unter alle Thor zwen im Harnisch und unter Predigerthor einer.

(Auf einem besondern Blättchen.)

1) Item Thorschlüsseler sollen die Schlüssel nicht bey ihnen haben, sonder behalten, daß sie sie wissen zu finden, und sollen sie in ihrem Harnisch und mit Geweren bey den Thoren warten bis uff Bescheid der Herren.

2) Nachbarn sollen einander klopfen und wecken bey den Eiden, wenn Glocken gant oder ein Mordgeschrey ist, an Kilchhoff lauffen; ob auch einer mag, soll er von ersten zu seinem Zunftmeister gen.

3) Item die in der Neuenburg sollend ein sonder Fänlin haben, unnd zusammen laufen in der Neuenburg, und byeinander

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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/66&oldid=- (Version vom 31.7.2018)