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bey dem Dorff Nordwide in Frießland angeländet / daselbsten in Gegenwart deß heiligen Remberti, Bischoffs zu Hamburg vnnd Bremen / deß heiligen Ansgarn Nachfolgers / der Feinde 10377. von den Frießländern erschlagen worden seyen. Marcus Zuerius Boxhornius, hat für Nordwide gesetzt Nordwicum, damit er seinen Holländern diese Ehr zuschreiben möchte: Der aber deßwegen vom Hermanno Conringio, in exercitat. de Urbibus Germanicis, th. 89. angefochten wird; welcher sagt / daß vnter dem gedachten Wort / Nordwide / der Ost Friesen heutiges Oppidum Norda (so Johan. Angelius à Werdenhagen de Rebuspubl. Hanseat. part. 6. p. 18. Urbem Nordanam nennet) verstanden werde / wie solches auß der Histori der Ertzbischöffe zu Bremen / eines vnbenamsten Verfassers / erscheine; daselbsten in dem Leben deß heiligen Remperti, das Wort Norden / außdrücklich gelesen werde / welches Dorff (wie es / nämlich / damaln noch gewesen) auch vor Zeiten vnter der Bremischen Kirchen Bottmässigkeit gehöret habe / wie in den alten Bemerckungen vber den besagten Adam zufinden; auch das Norden vor Jahren einen herrlichen Port / oder Meerhafen / gehabt habe / wissend seye; welcher aber dem obgedachten Holländischen Flecken Nortwick ermangele. So schreibet hievon auch Joh. Isac. Pontanus lib. 4. rer. Danicarum p. 108. also: Alberti Stadensis Chronicon Norwidam, sive Nordwigam appellat. Unde perperam Hollandici Annales recentiores ad pagum mari vicinum, non procul Ledâ collocatum, quem Nordvicum Indigenae vocant, potius referendum existimant.


Oldenburg / Oldenborg.

Hertzog Waldbert / König Wedekinds in Sachsen Enickel / so vmbs Jahr Christi 850. gelebt / hat deß Graffen von Leßmona / jetzt Leßhem / ein Dorff im Stifft Bremen an der Wimmer / einige Tochter / Altburg / oder Oltburg / genannt / zur Gemahlin gehabt / vnnd deroselben zu Ehren / vnter der Statt Wildeshausen / das Schloß Altenburg / oder Oltenburg / im Ammerland gebawet / davon die Statt / vnnd gantze Graffschafft den Namen bekommen haben solle. Daher sagt Albertus Crantzius in Metropoli lib. 3. c. 25. Daß diese Graffschafft auß den allerältisten seye: Vnd David Chytraeus in prooemio continuat. Chronici Saxoniae, nennet die Graffen von Oldenburg / Sächsische Graffen / deß allerältisten Geschlechts / deren auch Helmoldus, so vmbs Jahr Christi 1170. vnd Albertus Abbas Stadensis, so vmbs Jahr 1256. gelebt / zum offtermal gantz herrlich gedencken. Es seyn aber nicht allein die Graffen Sächsischen / vnd Teutschen Geblüts / sondern auch die Innwohner / welche der Westphälischen Sächsischen Lands-Art seyn. Es hat diese Graffschafft vom Auffgang zu Gräntzen / das Ertzstifft Bremen / vnd die Weser: Von Mittag / die Graffschafft Hoya / das Stifft Münster / vnd daselbst viel Sümpff vnnd Morast Vom Abend / Ost-Frießland / vnd den Fluß Hade: Vnd von Mitternacht / das Teutsche Meer. An etlichen Orten ist sie bey eylff Meilen Wegs lang / vnd vber neun breyt. Ist voll breyter Heyden / darauff wenig Frucht wächset / vnd da schlechtes / geringes Vieh / vnnd kleine Häußlein von Leimen / vnd Erden / erbawet / anzutreffen. Es gehören diesen Graffen die Vestungen Oldenburg / Delmenhorst / Jevern / Apen / vnd Ovelgunne. In dem An. 1644. zu Ambsterdamm außgangenem Atlante, wird gesetzt: Daß in der Graffschafft Oldenburg noch andere kleinere Stätte seyen / als Westerstede / Nieuborg / Beckeren / Wivelstede / Wardenborg / Delmenhorst mit der Graffschafft / Ovelgunne / etc. vnd jenseit der Weser / Dorßdorp. In dem Kloster Rastede / Benedictinier Ordens / so jetzt reformiert ist / ligen viel der Graffen von Oldenburg begraben. Vnd kommen von Graff Dieterichs deß Glückseligen / ältisten Sohn / Christiano, die letztere König in Dännemarck / vnnd alle jetzt noch lebende Hertzogen von Holstein: Von dem Dritten / oder Jüngsten Sohn aber / nämlich / Graff Gerharden / die jetzige Graffen von Oldenburg / her. Vnd haben Anno 1566. König Friderich der Ander / in Dännemarck / vnnd Hertzog Adolph von Holstein / die Anwart bey Oldenburg / wann solche Gräffliche Lini abgehen möchte / durch ein Keyserlich Decret erlanget; wie hievon / der Graffschafft / vnnd den Herrn Graffen von Oldenburg / insonderheit Hermannus Hamelmannus SS. Theologiae Licentiatus, vnnd Superintendens zu Oldenburg (der Anno 1595. gestorben) in seiner Oldenburgischen Chronic / vnd derselben Continuation (welche von den Herrn Antonio, vnnd Antonio Gunthero, Graffen zu Oldenburg / ferners handelt) zulesen. Auff dem Reichstag zu Regenspurg / seynd in Anno 1641. durch Gesandten erschienen / Herr Antonius Günther / vnnd Herr Christian / Gevettern / Graffen zu Oldenburg / vnd Delmenhorst / Herrn zu Jevern / vnnd Kniphausen.

Was aber vnsere vorhabende Statt Oldenburg anbelanget / von dannen Theils acht / Theils zehen Meilen nacher Embden rechnen: So ist dieselbe mit Wällen / vnd Wassergräben wol verwahret / vnd vest; vnnd laufft dardurch das Schiffreiche Wasser / die Hunte. Es seyn da zusehen / die Kirchen zu S. Lamberto, zum heiligen Geist / vnd S. Nicolao: Item / das Schloß / darinn der Herr Graff ordinari Hoff helt / das Rahthauß / das newe Hauß /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_050.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)