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10. Freyburg.

Es ist diese Statt inn Nüchtlandt / oder Nuithlandia, gelegen / bey 12. Jahren vor der Statt Bern Anfang / von Berchtoldo IV. Hertzogen zu Zäringen / erbawt worden / vnd folgends durch Heyrath an Kyburg / vnd durch Kauff an Oesterreich kommen / bey welchem Hauß sie lang verblieben / biß sie ihr Freyheit demselben mit grossem Gelt abgekaufft / hernach mit den Bernern / vnnd Anno 1481. mit den vbrigen alten Orthen einen Bund gemacht hat. Sie ist von Mittag / Morgen vnnd Mitternacht / mit hohen Steinklüfften vmbgeben / daher sie der Mauren entrathen kan. Ligt wunderbarlich / vnnd wird von dem Fluß Sana in 2. Theil getheilet (deren der eine tieff im Grund / der ander hoch / vnd zwar auff Felsen ligt. Vnd wann man von Bern dahin reyset / so siehet sie auß / als ob sie in einem lautern Garten lege: Vnnd vmbringet gedachter Fluß gleichsam die gantze Statt; Vnd wohin man in der Statt gehen will / muß man entweder auff- oder absteigen: Wiewol die Häuser zimlich schön gebawen seyn. Hat ein Jesuiter Collegium An. 1604. vffgericht / so hoch auff einem Berg ligt / einen schönen Prospect / auch ein schöne liechte Kirchen / vnnd ein herrlich groß Auditorium oder Saal hat. So sein vnser Frawen / vnd S. Niclaus Stiffts Kirchen (daran ein künstlicher Thurn / von welchem die Statt wol zu besichtigen:) Das Franciscaner (darin ein Todten-Tantz gemahlt /) das Augustiner / vnd Capuciner Kloster auch zusehen. Dann die Leuthe allhie der Römisch-Catholischen Religion eyferig zugethan seyn. Das Rathhauß ligt auff einem gehen Felsen; vnd stehet davor auff dem Marckt ein schöne Linden. Der grosse Rath bestehet von 200. der Kleine von 24. Personen. An statt deß Burgermeisters haben sie einen Schultheissen / vnnd an statt der Zünffte / Handwercks-Gesellschafften. Gibt sonsten noch einen feinen Adel allda. Wann ein Schuldner auff bestimpten Tag nicht bezahlt / so mag der Gläubiger / ein / zween vnd mehr Diener / sampt ihren Pferdten / ins offene Wirtshauß schicken / die der Schuldner alle / biß er bezahlt / außhalten muß. Es hat diese Statt ausser denen / so sie mit den Bernern ins gemein besitzet / vnd davon oben bey Bern gesagt worden / 19. Vogteyen; vnnd also ein zimbliches Land. Vnter ihren Stättlein seyn


1. Montenach / oder Monteney,

An einem Wässerlein / nahend Corserey (so auch ein Stättlein seyn solle /) zwischen Peterlingen vnd Freyburg / aber etwas auff der Seiten / gelegen / Stättlein vnd Schloß / so etwann nach Savoya gehört hat / vnd noch Welscher / wie sie es nennen / oder Savoischer Spraache ist.


2. Remont,

An dem Wasser Glana, vnd auff einem runden Berg / daher der Name Rotundus Mons dieses Stättleins kommet / zwischen Milden vnd Peterlingen / doch auff der Seiten gelegen: Hat ein zugehörige / vnnd vmbgelegene Landschafft / vnnd etwann lange Zeit gar herrlich vnd gewaltige Grafen / so auff dem / jetzt zerbrochenen / Bergschloß Hoff gehalten / gehabt.

An. 1475. nahmen die Eydgenossen die Statt völlig zu ihren Handen. Jetzt wird solches Stättlein der Statt Freyburg allein zugeschrieben.


3. Rue, oder Ruw /

An dem Fluß Brüw / oder la Broye, zwischen besagtem Stättlein Remont, vnd Losanna.

Es hat in der Nachbarschafft / vnd an der Sana / vnd herumb / auch andere vornehme Orth / so Theils Stättlein nennen / vnnd darfür zeichnen / als: Boll, Dei, Corbers, Favernach, Illingen, Pont, Plaffey, Wipping, Worru, Wallenbuoch, Ioun, Blanckenburg, vnd andere / darvon / wir aber keinen gewissen vnnd gründlichen Bericht haben / daher wir selbiger allein den Namen nach gedencken wollen. Besihe von deme was zuvor oben gesagt worden / Stumpfium, vnd Stetlerum, in ihren Schweitzer Chronicken / vnd Josiam Simlerum, de Rep. Helvetiorum.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_052.png&oldid=- (Version vom 2.4.2020)