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vnd Wevelische / die Statt Wormbs gekostet 775601. fl. wiewol nicht alles / vnnd das andere auffs gnawiste / gerechnet worden; wie hievon weitläuffig in tom. 4. Theatri Europaei Meriani fol. 466. b. zu lesen ist. Vnd ist das erste Regiment allein vom 25. Novembris 1635. biß den letzten May 1636. das Wevelische aber von gedachtem 25. Novembris, biß den 18. Junij 1636. verpflegt worden. Zugeschweigen / was diese Statt sonsten diese zwey Jahr hero leyden / vnnd außstehen müssen. Anno 1644. im Augusto ist sie durch die Frantzösische Armee vnter dem General Leutenant Duc d' Anguien mit Accord erobert / vnd die darinn gelegene Lothringische Guarnison / (welche eine Zeitlang die Burgerschafft gar vbel tractirt /) theils vnter gesteckt / theils auff Homburg im Westerrich / convoyert, vnd die Statt mit Frantzösischer Guarnison besetzt worden. Hat noch vor kurtzem viel Juden allhie geben / welche von den Burgern / in einer Auffruhr / An. 1615. außgejagt / aber wider hernach eingesetzt / vnd die Redelsführer An. 1617. abgestrafft worden seind; wie die Wormbsische Acta, Churfürst Pfaltzgraf Fridrichs Handlungsbericht / vnd der Sleidanus continuatus, hievon zu lesen. Die Weinmaß allda belangende / so hält ein Fuder 6. 0hm / vnd 1. 0hm 80. Maß.

Betreffende zum Beschluß das Bistumb allhie / so das ärmste am Rheinstrom ist / so wird S. Victor für den ersten desselben Vorsteher gezehlet / welcher Anno 347. oder 48. den Arrianischen Bischoff Euphratem zu Cöln hat absetzen helffen. Ihme hat succedirt Amandus I. Der 6. war S. Crotholdus. Der 8. S. Rupertus, welcher folgents sich von hinnen in Bäyern begeben / vnd das Bistumb Saltzburg angerichtet hat. Der Zehende war S. Amandus II. zun Zeiten Königs Dagoberti. Der XII. ist Geroldus gewesen / so im Krieg vmbkommen; dessen Todt sein ehelicher Sohn Gervilio auch Bischoff allhie / An. 729. gerochen; wie von beeden sonderbare Verß verhanden seyn; vnd hat hierauff König Pipinus auß Frankreich Wernharium zum Bischoff allhie gemacht / vnder welchem Käyser Carls deß Grossen Palast zu Wormbs verbronnen. Der 22. ist Anno gewesen / welcher obgedachten Hertzog Conraden zu Wormbs / vnd in Francken / allda in dem Dom begraben / wie ins gemein geschrieben wird; wiewol Munsterus in Beschreibung dieser Statt / so er An. 1549. von einem E. vnd Hochweisen Rath allhie bekommen / sagt / daß die Statt Wormbs / sampt ihrer vmbligenden Landschafft / der Zeit ein Hertzogthumb / vnd ihme Hertzog Conrad zuständig gewesen / das werde weder in Chronicken / oder bey der Statt Wormbs nichts von / deßgleichen seiner Begräbnuß halben / jetziger Zeit gefunden. Hergegen Herr Caspar Lerch von Dürmstein de Ordine equestri German. in fundam. 1. Summar. 11. n. 89. meldet / daß er der letzte Hertzog allhie gewesen. Gedachter Munsterus schreibet weiter / daß / als sich vnter Käyser Otten das Römisch Reich von dem Reich Franckreich abschiede / so seye Wormbs (so vor C. Iulii Caesaris Zeiten vnder deren von Trier Oberkeit; hernach vnder der Römer / vnd Franckreichischen Regierung gewesen) bey dem Röm. Reich / als ein Freystatt / blieben: vnd hätten sich vnder solcher Zeit die Bischof zu Wormbs wol viel / vnd hoch bemühet / die Statt mit allem Eygenthumb an sich zu bringen; so ihnen aber nit gerathen seye. Der 27. Bischoff war Burcardus, so die Mauren / Gräben / vnd Thürne alhie restituirt haben solle. Ist An. 997 erwöhlet worden. Der 37. war Conradus II. so vom Käyser Friderico Barbarossa gen Constantinopel geschickt worden. Der 41. Landolphus, vnder welchem die Statt vom König Heinrichen / Käysers Friderici II. Sohn / im Jahr 1235. angefochten worden ist; weil die Statt es mit seinem Herrn Vattern / wider in / gehalten hat. Der 65. ist Henricus IV. Pfaltzgraf bey Rhein gewesen / im Jar 1533. deme Theodoricus von Bettendorff succedirt hat. Der jetzige Herr Bischoff heist Georgius Anthonius, wie er in dem ReichsAbschied de An. 1641. genent wird. Besihe von deme / was gesagt worden / neben den angezognen Autorn / auch Othonem Frisingensem, G. Bruschium, c. 7. de Episc. Germ. Ioh. Limneum lib. 7. de jure publ. c. 56. P. M. Wehnerum in pract. juris obs. select. von Burger / Burgerrecht / p. 83. vom hürnin Seyfried Nuenarium in Com. de Gallia Belgica, vnd Cyr. Spangenb. im 2. Theil seines Adelspiegels; Trithemium in Chron. Hirsaug. et Sponh. von den obverzeichneten Brünsten / sonsten aber von andern Sachen / Dresserum, vnnd Bertium, in Beschreibung dieser Statt / Crusium part. 2. Annal. Suev. fol. 72. vnd Martini Zeillers Itin. Germ. 1 . vnd 2. Theil.

Ein Meilwegs vnderhalb Wormbs / am Rhein / ligt dz veste Pfaltz Heydelbergische Schloß Stein / welches An. 1621. Don Corduba, mit den Spanischen von Oppenheim auß / im Aug. erobert / vnd die Besatzung darinn / von 15. Bauren erschlagen: Aber An. 1631. die Spanier / auß Forcht vor den Schweden / im Decemb. in Brand gesteckt / vnd verlassen haben. Gehört zwar ins Ampt Heydelberg hinauf; aber die Spanier haben es / wie gesagt / innen gehabt. Ist ein Kellerey im Morast / Gehöltz / vnnd Gesträuch gelegen / so An. 1255. ein Ritter / Jacob vom Stein genant / inngehabt / welcher / sampt Simon von Guntheim / wider die Wormbser grossen Krieg geführt / vnd viel der Bürger gefangen gehalten. Es ist darinn ein vester Thurn / so ein Schlüssel zur Bergstraß / vnd ist auch diß Schloß von Natur ein vester Orth. Der in obgedachtem 21. Jahr verwarloßt worden. Die Pfältzischen zwar wolten ihn / mit ihrem geworbnen Volck / vnd Land Außschuß / wider erobern / es war aber vergebens / weiln es die Spanischen allbereyt vest gemacht hatten: Zu dem auch der Rhein dermassen außgeloffen gewesen / dz die Pfältzische biß an den Gürtel im Wasser stehen / vnd mit ihrem Feind fechten musten; haben auch vom groben Geschütz / so die Spanische jenseit Rheins / zu Rheintürckheim / auf sie gericht / zimblichen schaden gelitten / vnd seind bederseits vil bliben.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite XXXII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_299.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)