Seite:De Merian Hassiae 169.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

cap. 2. wie auch Limnuaeum de Jure Publico Imperii Rom. lib. 2. cap. 3. num. 88. Wann demnach inzwischen deß Jahrs 1629. die würckliche Erlegung deß Pfandschillings / vom Herrn Churfürsten zu Cölln; vnd hergegen die Restitution dieses Stättleins / vom Fürstlichen Hause Hessen / geschehen; So gehört daher dieser Orth nicht mehr hieher; sondern zu der Oerter-Beschreibung deß Churfürstenthumbs Cölln; dessen allhie / mit wenigem / gedacht werden sollen.


Rotenburg.


Ein vornehme Statt in Nider-Hessen / nechst Herßfeld / 4. Meilen von Cassel / die erste an der Fulda / so vff derselben beyden Vfern / an einer lieblichen Aw / zwischen hohen Bergen / gelegen: der Zeit deß Durchläuchtigen / vnnd Hochgebohrnen Fürsten / vnnd Herrn / Herrn Hermann / Landgraffens zu Hessen / etc. der Casselischen Lini / Hofflager Statt.

Die eine Statt / darinn das Schloß / welches Anno 1212. vom Käyser zerbrochen / wird genant die AlteStatt / die andere aber die Newstatt; in welche Newstatt die Fürsten zu Hessen ein vornehm Stifft gelegt. Der Baw dieser Stiffts-Kirchen / nemlich deß Theils / so das Chor in sich hält / ist Anno 1370. zu bawen angefangen worden; das andere Corpus aber / sampt dem Thurn / Anno 1484. Hat gehabt einen Dechant / zwölff Canonicos, oder Chor Herren / vnd vier Vicarien. Landgraff Philipps der älter hat entlich einen Dechant / vnd Stiffts-Cämmerer darüber verordnet / vnd befohlen / daß hinfüro zwantzig abgelebte vnvermögliche Predicanten ihr Lebenlang vnderhalten / vnd jedem in die sechtzig Gülden an Geld vnnd Frücht behandreicht werden solten.

Landgraff Wilhelm der Vierdte hat Anno 1574. zu Verbesserung der 20. Canonicaten / oder Pfründen / diß Stifft mit 300. Gülden an Geld / dreyzehen Viertel Weitzen / 86. Viertel Korns / vnd. 17. Vierthel Habers / Jährlicher beständiger Gefäll / begabet. Die Statt selbsten ist von feinen Gebäwen / nach Gelegenheit deß Orths. Das Schloß hat vorgedachter Landgraff Wilhelm / biß auff ein klein Antheil / gantz ernewert / mit einer kostbahren Marmoren Kirchen / vnd einem herrlichen Lustgarten / vnd sonst Fürstlich. Gebäwen / vnd Gemachen / gezieret; vnd hat es darinnen einen vortrefflichen Saal / in welchem der gantzen Hessischen Ritterschafft / beydes der Adelichen eingebornen / vnnd außgesessenen Lehnleuth / vnnd Stätte / Wappen zu sehen / welche in höltzern Formen geschnitten / vnd publicirt sind An. 1625. von Wilhelm Wessel / Buchtruckern zu Cassel. Dz Ampt Rotenburg / so in die Casselische Regierung gehörig / wird in das Ober / vnnd Niedere getheilet; damit auch das Hauß Ludwigseck / gräntzet. An dem Gebürg / gegen Rotenburg / ligt das zerfallene Schloß Haußberg / vnd hinder demselben der Alheimer / ein vberauß hoher / vnnd spitziger Berg. Vnter Rotenburg ligt / auch an der Fulda / der Flecken Morssen / sampt dem Closter zur Heyde / bey welchem weisse Alabaster gefunden werden; von welchen gedachte Rotenburgische Kirch gezieret / auch die Fürstliche Epitaphia in der Kirchen zu Marpurg gemacht worden.

Anno 1642. soll die Fulda allhie an dem alten Christag 3. Stundlang still gestanden seyn / welches auch vor der Zeit geschehen ist / als Anno 1148. zwischen kemer Zell vnd Ludermönge / von 1. Vhr biß auff 6. das Wasser verschwunden / wie Valen. Müntzer in der Fuldischen Chronic / zu Bern 1550. getruckt / fol. 137. a. bezeugt. Anno 1643. im Januar. hat diß Wasser grossen Schaden allda gethan. Zu jetztgesetzter ist auch nachfolgende newe Beschreibung zu thun / so also lautet:

Rotenberg / Schloß / Statt / vnd Ampt / ist / nach Cassel / die vornembste Fürstliche ResidentzStatt / zu beyden seyten deß Fuldastrohms gelegen / vnnd zwar das Schloß auff disseit einwarts Landes / so gantz von Steinen viereckt zusammen gebawet / im vmbfang grösser / aber nicht so hoch als das zu Cassel. Hat die menge Fürstlicher hoher ansehnlicher Gemächer / Säle vnd dergleichen / warunter einer von solcher länge / daß / ausser dem Prager Saal / keiner Ihm im Teutschland / gleich streichen wird / in welchem alle deß Fürstenthumbs Hessen / zugehöriger / auch von demselbigen Lehentragender Graffen / Edelleut / wie auch der Stätte Wappen / in ihrer Ordnung / zu finden /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_169.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)