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Impia quos tandem jussit Geilana necari,
Cela vitque sub hunc corpora a caesa locum.
Ne turpi, sine laude, situ defossa jacerent
Corpora, Burckhard sub monumenta locat.

Welche Vers nicht / wie Bruschius, und andere / wollen / in der Grufft / und bey ihrem der Märtyrer Grab / sondern vor dem Eingang deß Capitel-Orts stehen / welcher zwar an der Kirchen deß gedachten Neuen-Münsters: aber in dem Ober-Theil deß Baus / auff der Mittnächtischen Seiten der besagten Grufft ist. Gemeldter Burckardus solle 50. Jahr allhie Bischoff gewest seyn / wie er dann erst Anno 791. gestorben. Ihme soll deß obgedachten letzten Fränckischen Hertzogen allhie / deß Hettani, Tochter / Immina, ein H. Jungfrau / das Würtzburgische Schloß / mit den Gütern / und allem Einkommen / geben haben / wie in seinem Leben stehet. Sebastianus Munsterus ziehet Laurentium Friessen / einen gebornen Francken / an / der also schreibe: Do Carolus Magnus dem Bistumb übergeben hat das Hertzogthumb zu Francken / soltu bey dem Hertzogthumb verston / die Stadt Wirtzburg / und andere Städt / und die gantze Herrschafft / so Hetanus, der letzte Hertzog / hat in seiner Besitzung gehabt. Dann es seynd auch zu derselbigen Zeit in diesem Franckenland gewesen / viel Hertzogen / Grafen und Herren / zu Rotenburg an der Tauber / zu Camberg / Bamberg / Schweinfurt / Limburg / etc. von denen entsprungen sind / die Friederichen / Eberharden / Ottones, Popones, Conraden / Henrichen / und viel andere Fürsten / wie die Historien anzeigen. Aber es ward keiner Hertzog genannt / dann der / so zu Wormbs / und Limburg / sein Wohnung hätt. Jedoch hätt der Bischoff allen Gewalt / und Jurisdiction zu urtheilen über die ligende Güter / über Brand / Lehen / Leuth / und Blut / durch das Franckenland / deßhalben man auch dem Bischoff fürträgt ein Schwerdt / damit anzuzeigen / daß er nicht allein einen Geistlichen / sondern auch Weltlichen Gewalt hab / wie dann ein Verßlein darvon vorzeiten gemacht also lautend:

Herbipolis sola judicat ense et stolâ.

Biß hieher Munsterus. Bruschius in seinem Tractat von den Bistumen in Teutschland / meldet / daß solches Verßlein in deß Bischoffs Weltlichem Insigel stehe; und daß der Bischoff / wann er den Gottesdienst beym Altar verrichte / allezeit ein blosses Schwerdt neben sich ligen habe / damit sein völliger Gewalt über Tod / und Leben / im Hertzogthumb Francken / angedeutet werde. Christoph. Besoldus schreibet de Ordine Equestri libero, am 11. Blat / daß an den Bischoff zu Würtzburg die vollständige Gerechtigkeit / deß Fränckischen Hertzogthumbs niemals / sondern nur der Nahm / und Titul / als wie an die Ertzhertzogen von Oesterreich der Titul / Hertzoge in Schwaben / kommen seye. Er sagt auch / daß die Marggraffen von Brandenburg die Bischöffe allhie nicht Hertzoge in Francken nennen / etc. Der Autor deß Discurß von den Reichs-Vogteyen meldet / daß die Geistliche die Wildbahns- und Forst-Gerechtigkeiten nicht gehabt / welche das Bistumb Würtzburg auff dem Staigerwald erst Anno 1025. von Käyser Heinrichen dem Andern erlangt habe. Deßwegen aber wir uns in keinen Streit einlassen; sondern allein anderer Meynungen hievon haben erzehlen wollen; als wie auch oben bey Rotenburg an der Tauber beschehen; daselbst etlicher Hertzogen / so nach besagtem Hetano sich Hertzogen in Francken geschrieben / gedacht worden ist. Heutiges Tags haben die meysten Bischöffe in Teutschland / neben dem Geistlichen / auch den Weltlichen Gewalt. Wir wollen zum Beschluß / wegen deß hieobstehenden / noch allein dieses thun; daß obgedachter Bruschius p. 162. saget / daß Bischoff Ehrlongus, ein Graff von Calu / so Anno 1122. gestorben / am ersten ein Schwerdt in dem Wappen geführt / und ihm ein Schwerdt fürtragen lassen: Item / daß der 56. Bischoff / Godfried von Limpurg / so Anno 1455. gestorben / sich am ersten einen Hertzogen in Francken geschrieben habe. In der Braunschweigischen Chronic stehet am 126. Blat / also: Im Anfang deß 1128. Jahrs hat Käyser Luther die Weyhnachten zu Würtzburg gefeyret / Graff Emerich von Leiningen daselbst zum Bischoff bestättiget / Hertzog Conrad von Schwaben / seinem Feinde / das Land Francken genommen / und es wider an das Stifft Würtzburg gegeben / dem es vorhin Käyser Heinrich der Fünffte entwendet / und seiner Schwester Sohn / Hertzogen Conrad zu Schwaben / geschencket hatte. Siehe abermals oben Rotenburg. Ferners / so meldet Cyriacus Spangenberg / in der Hennebergischen Chronic / lib. 1. c. 4. fol. 39. es habe obgedachter König Pipinus diesem Stifft den Graffen von Henneberg zum Marschalck / den Graffen von Rhyneck zum Truckseß / den zu Castel zum Schencken / und den von Wertheim zum Cämmerer erblich zugeordnet. Thrasybulus Lepta meldet in der Lebens-Beschreibung

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_163.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)