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Geburt zu denken, mit Glücksgütern überschütten möchte.

In den Augen der Großen des Reichs, der Rohan und Clermont-Tonnerre, der La Trémouille und Montmorency, war er ein Parvenu, ein Glücksritter, der durch die Gunst der Frauen und die Laune des Königs eine sociale Höhe erklommen hatte, welche einzunehmen er nicht berechtigt war, und von welcher ihn herabzustürzen sie nur die erste vortheilhafte Gelegenheit abwarteten.

Ehren aller Art waren dem hübschen Letorière zu Theil geworden, wie noch Keinem seiner geringen Herkunft. Was er jedoch nicht erreicht hatte, noch erreichen konnte, war das officielle Recht auf den persönlichen Verkehr mit dem Fürsten, das Recht in seinem Schlafgemach seinem Lever und Debotter beizuwohnen. Daß dieses Recht zu besitzen in normalen Zeiten jedem wohlorganisirten Individuum ein erhebendes Bewußtsein bietet, wird Niemand ableugnen, der die Sache von einem objectiven Standpunkt ins Auge faßt; aber durch dieses Recht verurtheilt sein, in der nächsten Nähe eines Monarchen auszuharren,

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Ossip Schubin: Etiquette. Paetel, Berlin 1887, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Etiquette_Schubin_Ossip.djvu/21&oldid=- (Version vom 31.7.2018)