Seite:De Die blutige Rache einer jungen Frau.djvu/038

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wieder ihre Kräfte zu stärken; auch muss ihre weibliche Gesellschaft durchaus für ihre Erhaltung sorgen, so dass sie ganz aus diesem langweiligen Einerlei der Schwäche gebracht wird, die sie aufzehrt. Eine andere Arzenei für ihre Krankheit giebt es nicht. Der alte Herr Wang glaubte Tingchang aufs Wort, und hatte jetzt viel weniger Gelegenheit, als je, ihm zu misstrauen; darum gab er ihm in ganz schlichten Worten zur Antwort, er habe im Hause kein geräumiges Zimmer, noch irgend ein Gemach der Art, ausser dem hinteren Pavillon im Garten. Das war nun aber eben der Punkt, auf welchen Tingchang zielte, und er erwiderte: „Wenn meine schöne Nichte irgend nur wünschen könnte, in den hintern Garten spaziren zu gehen, so fürchte ich, dass ihres Neffen Anwesenheit ihr zur Last fallen möchte; ich bitte deshalb, wieder in mein Haus ziehen zu dürfen.“

„Nein,“ sagte Herr Wang, „Ihr steht ja wie Bruder und Schwester, warum soll ich da Argwohn hegen oder Euch ein Hinderniss in den Weg legen?“ Noch am selben Tage liess er die hintere Thür öffnen, und händigte den Schlüssel dazu der Tante Tsaou ein. Ausserdem wünschte er sie als Begleiterin ihrer Nichte, und ersuchte sie, sie ganz nach Belieben herumschwärmen zu lassen. Auch Minghea wurde ihr zur Aufwartung gegeben und ihr streng befohlen, nicht einen Schritt von ihrer Herrin zu weichen. Durch alle diese Vorsichtsmassregeln, welche er durchaus für vortrefflich hielt, beruhigte sich das Gemüth des alten Mannes.

Wir müssen unsern Lesern wieder ins Gedächtniss rufen, dass das fortwährende Denken an ihren Geliebten, den jungen Chow,

Empfohlene Zitierweise:
unbekannt, Adolf Böttger (Übersetzer): Die blutige Rache einer jungen Frau. Wilhelm Jurany, Leipzig 1847, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Die_blutige_Rache_einer_jungen_Frau.djvu/038&oldid=- (Version vom 31.7.2018)