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möge Tobias heiraten. Durch diesen Rath schien nun die Quartierfrage allerdings erledigt zu sein, nur hatte Tobias noch ein kleines Bedenken. Er habe nämlich gehört, dass die erwähnte Braut schon sieben Männern vermälet worden, die alle gestorben seien, und zwar solle diese, einem On dit zu Folge, ein böser Geist getödtet haben. Der Engel aber erklärte dem jungen unerfahrenen Reisenden dieses räthselhafte Vorkommniss in sehr einfacher Weise. Der Teufel habe nämlich nach den ihm eingeräumten Machtbefugnissen nur über Diejenigen Gewalt »die ihrer Wollust also pflegen, wie ein Pferd und Maulesel, die keinen Verstand haben«. Tobias aber möge sich, um ganz sicher zu gehen, seiner Braut durch drei Tage enthalten und dafür in der Brautnacht die Fischleber anzünden, durch deren Dampf der böse Geist, der wahrscheinlich schwach auf der Brust war, und jenen daher nicht vertragen konnte, vertrieben werden würde. Erst nach drei der Enthaltsamkeit gewidmeten Nächten möge er sich seiner jungen Frau nähern, aber auch da nur als ganz harmloser simpler Kinderfreund,

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Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/61&oldid=- (Version vom 31.7.2018)