Seite:De DZfG 1890 03 342.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Theil der Diöcese Passau betraut finden[1], so liegt es sehr nahe, die Berufung des Mährischen Inquisitors daraus zu erklären, dass derselbe vorher bereits Processe gegen Mährische Waldenser geführt hatte. Die unter dem Bischof Johann von Neumarkt (1364–1380) beginnenden und bis ins 15. Jahrhundert hinein fortdauernden Streitigkeiten zwischen den Bischöfen und dem Domcapitel von Olmütz einerseits und den Markgrafen von Mähren andererseits[2] – gegen die Letzteren und die Stadt Olmütz wurde im Laufe derselben der Bann ausgesprochen – machten eine geordnete kirchliche Verwaltung Mährens während dieser Zeit nahezu unmöglich und mussten das Anwachsen der Ketzerei ganz besonders begünstigen.

Auch mit seinem Diöcesaninquisitor, dem Dominicaner Albert von Olmütz, gerieth Bischof Johann von Neumarkt in heftige Conflicte, die zu gegenseitigen Anklagen bei der päpstlichen Curie führten. Der Inquisitor, der Partei für den Markgrafen genommen zu haben scheint, wird der Ueberschreitung seiner Amtsgewalt, der Bestechlichkeit und arger Gewaltthätigkeiten gegen den Klerus beschuldigt; auf seine intimen Beziehungen zu den Nonnen des Stiftes Pustimer spielt ein ironisches Schreiben des Bischofs Johann an[3]. Noch höher stieg die Verwirrung der kirchlichen Verhältnisse in der Mährischen Diöcese, als nach dem Ausbruch des kirchlichen Schismas (1378) dem von Kaiser und Reich anerkannten Papste Urban VI. gegenüber sowohl in Böhmen wie in Mähren Parteigänger der Obedienz des Gegenpapstes Clemens VII. auftraten und von dem Markgrafen Prokop und dem – nachmals im Kirchenbann gestorbenen – Bischof Peter von Olmütz (1380–1387) in Schutz genommen wurden. An Bischof Peter ist denn auch eine überaus heftige Philippica des Prager Erzbischofs Johann

  1. Vgl. unten.
  2. Vgl. den Aufsatz von G. Wolny im Archiv für Kunde Oesterr. Geschichtsquellen 8, 177 ff., und Tadra, Cancellaria Johannis Noviforensis ebenda 68, 3 ff.
  3. Tadra, S. 46. 118. Einen fremden Lehrer, der an versteckten Orten jungen Leuten, „nicht ohne schweren Verdacht“ im Schreiben und Lesen Unterricht ertheilte, lässt der Bischof entfernen; auf weiteren Verkehr mit ihm wird die Strafe der Excommunication gesetzt. Ebenda S. 141. Im Jahre 1381 wurden die Olmützer Dominicaner von Papst Urban VI. zur Rechenschaft gezogen, weil sie während des über die Stadt Olmütz verhängten Interdictes Messe gelesen hatten. (Codex dipl. et epist. Moraviae XI, 213.)
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_342.jpg&oldid=- (Version vom 31.10.2022)