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Hernach werden etlich entleybung in gemeyn berurt / die auch entschuldigung auff jne tragen mogen / so darinn ordenlicher weyß gehandelt wirdt.

clxxvItem es sein sunst ander mere entleybung die auß vnstreflichen vrsachen gescheen mögen / So dieselbigen vrsachen recht vnd ördenlich gepraucht werden / Als da einer yemant vmb vnkeuscher werck willen / die er mit seynem Eeweyb oder Tochter vbet / erschlecht / wieuor in dem hunderten vnd funffunduierzigisten artickel des Eebruchs dauon gesetzt ist / Item[1] so einer zu rettung eines andern / leyb / leben / oder gut yemant erschlecht.[2]

Item so lewt töden / die jr sinn nit haben / Mer so einem yemant von ampts wegen zufahen gebüret / der vnzimlichen freuenlichen vnd sorglichen widerstandt thut / vnd derselbig widersessig darob entleybt wirdt.

Item[3] so yemant ein Echter entleybet Auch so einer yemant bey nechtlicher weyl geuerdlicher weyß in seynem hauß findet / vnd erschlecht / oder so einer ein thier hat / das yemant tödet / vnd er dergleichen bößheyt dauor von dem thier nit gesehen oder gehört hat / wieuor in dem hunderten vnd einundsechtzigisten artickel dauon gesetzt ist / Dise nechste obgemelte fell alle haben gar vil vnderscheyde / wann die entschuldigung oder kein entschuldigung auff jne tragen / das alles zulang zuschreyben vnd zu ercleren were / vnd dem gemeynen mann auch jrrig vnd ergerlich sein möcht / wo söllichs alles in diser ordnung solt beschriben werden / Hierumb so diser sach eine fur Richter vnd vrteyler kumbt / söllen sie der rechtgelerten rats geprauchen vnd jne nit eygen vnuernufftig regel oder gewonheyt darinnen zusprechen machen / die dem rechten widerwertig sein / als vil an den halßgerichten geschicht

  1. Handschriftliche Randnotiz: [...]
  2. Handschriftliche Randnotiz: Nota bene
  3. Handschriftliche Randnotiz: [...]
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 50r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_109.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)