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Die vbeltetter laß nit leben. Exodi am. xxij.[1]

Der do gerecht vrteylt den bösen / vnd der do
verdampt den gerechten / der ytweder ist ver-
worffen bey got. Prouerbiorum am. xvij.[2]

Die myet vnd die gabe / erblenden die augen
der vrteyler. Ecclisiastes am. xx.

Forcht / vnfleyß / veyndtschafft / gunst / vnd gabe
Von recht vnd warheyt füret abe

Richt wir nach dises buches lere
Domit verwar wir seel vnd ere



  1. Ex 22.17
  2. Sp.17.15
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 27v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_064.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)