Seite:De Alemannia XXI 025.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Das Gesuch wurde jedoch in Karlsruhe am 13. Juli 1820 wiederholt abgewiesen, mit dem Bemerken, „dass die landesherrliche Nomination zur I. Pfarrei Freiburgs mit anderen Staatseinrichtungen in einer so wesentlichen Verbindung stehe, welche die Ausübung eines Privatpatronatsrechts bei deren Besetzung schlechterdings nicht gestatte.“ Nun war freilich in dieser Verfügung gar nichts gesagt über den von der Universität erhobenen Anspruch auf ein Rekognitionsgeld. Da man aber versichert war, dass der derzeitige Münsterpfarrer bezw. Pfarrvikar, der frühere Kollege Dr. Boll, letzteres nicht verweigerte, so wurde beschlossen, das Schreiben einstweilen – aber auch nur einstweilen! – zu den Akten zu legen.

Schon am 29. August desselben Jahres unterstellte die Großh. Oberrechnungskammer dem Plenum, ob die zu erwirkende Entschließung wegen des Rekognitionsgeldes der Münsterpfarrei noch nachgeholt werden solle. Das Konsistorium beschloss daraufhin am 14. Sept., eine Vorstellung an das Ministerium einzureichen „mit der Bitte um das Erkenntniß: 1) der Religionsfond sei schuldig, das während zweier Münsterpfarrvikaturen bezogene Rekognitionsgeld per 28 fl. 25 kr. an die hohe Schule herauszubezahlen; 2) jeder künftige Pfarrer sei, wie der jetzige, verbunden, dieses Rekognitionsgeld mit jährlich 50 fl. an die hohe Schule abzuführen.“ Durch Entscheidung des Ministeriums vom 21. Dez. d. J. wurde die Universität jedoch mit ihrer Bitte abgewiesen.[1]

Aber auch Boll scheint mit der versprochenen[2] Ausbezahlung nicht mehr ganz nachgekommen zu sein. Wenigstens schickte die Universität am 10. Okt. 1822 ein (nochmaliges) Ersuchsschreiben an ihn, er möge „nach und nach das seit einiger Zeit im Rückstand sich befindliche Geld abzahlen.“ Auch ließ man ihn bitten, „seiner Zeit etwa, wenn bei der Pfarrei eine Veränderung vorgeht, beim Ministerium eine wiederholte Vorstellung einzureichen, damit der Universität der fragliche Einkommensteil auch pro futuro belassen werde.“ Man sah eben voraus, dass ein anderer künftiger Münsterpfarrer wohl schwerlich jenes Geld freiwillig bezahlen werde.

Der Streit um die Münsterpfarrei schien zu erlöschen – wenn auch die Universität noch mehrmals Beschwerde erhob –


  1. Vgl. Pfister a. a. O. S. 148/49.
  2. Siehe vorige Seite.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_025.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)