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natürlich Ungesetzlichkeiten, die etwa von den Studenten doch noch begangen würden, streng entgegentreten, erwarte aber dasselbe von der Militärbehörde. Auch stellte man das Ansuchen, dass es erlaubt sein möge, den Militärpatrouillen die Universitätspedellen beizugeben. In derselben Sitzung wurde eine Kommission eingesetzt, die alsbald den geplanten Bericht an den Großherzog abfassen solle, worauf man zur Entgegennahme desselben um 10 Uhr (Abends) wieder zusammentreten wolle – ein Beweis, wie ernst die Angelegenheit aufgefasst wurde. Die Sitzung kam jedoch erst um Mitternacht zustande und dauerte bis 2 Uhr(!). In dieser nächtlichen Versammlung[1] wurde der Bericht, wie ihn die Kommission aufgesetzt, der Hauptsache nach genehmigt – nur mit der Beschränkung, dass die Kommission, „um die Militärpersonen möglichst zu schonen, alles dasjenige, was auf bloßen Gerüchten beruht…, aus dem Bericht weglassen solle.“ Das Schreiben selbst wurde an die beim Landtag in Karlsruhe weilenden Mitglieder der Hohen Schule (also Zell, Rotteck, Duttlinger, Welcker und Administrator Schinzinger) abgeschickt, und dieselben aufgefordert, alsbald in einer zu erbittenden Audienz dasselbe dem Großherzog zu übergeben. Die im Bericht enthaltenen Bitten waren der Hauptsache nach folgende: 1) „die strengen militärischen Strafen und Vorsichten allerhöchst landesväterlich schützend eintreten lassen zu wollen,“ 2) „allerhöchst unmittelbare strenge Befehle geben zu wollen, worin die Universität mit den Studirenden die einzige sichere Bürgschaft wegen Wiederholung der vorgefallenen Angriffe in den nächsten Tagen sehen können.“

Schon am 16. d. M. erhielt man das – mit dem Ausdruck höchsten Bedauerns über die aufregenden Vorgänge verbundene – Versprechen, alle zugebote stehenden Mittel anwenden zu wollen…. An dem gleichen Tag schrieb Zell von Karlsruhe, dass ihnen, den Abgeordneten, von dem Großherzog mit den gnädigsten Ausdrücken erwidert worden sei; namentlich habe derselbe sich dahin geäußert, dass man einen unparteiischen


  1. Der Syndikus schrieb an den Rand des Protokolls die Bemerkung, dass er dieser Sitzung nicht angewohnt habe, weil der Bericht nicht von ihm verfasst und er selbst infolge der vorhergehenden Arbeiten und Sitzungen zu erschöpft sei.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_235.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)