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Rat genehmigte (14. Mai) ihre Einreihung in die Bürgerwehr in der Art, dass sie ein besonderes Fähnlein bildeten. Auch Gewehre wurden abgegeben, mit der Bestimmung, dass für das Stück 15 fl. zu bezahlen oder aber Bürgschaft für Zurückgabe in gutem Zustand geleistet werden müsse.

Unterdessen wurde die Lage immer kritischer. Am 13. Mai hatte jene große Volksversammlung in Offenburg stattgefunden, deren Hauptergebnis die Errichtung des sog. Landesausschusses war. In der darauffolgenden Nacht schon floh die großherzogliche Familie außer Landes, am 14. flohen ebenso die Minister. Damit war der „Landesausschuss“ die einzige tatsächliche Regirung im Land geworden. In Freiburg gelang es schließlich dem von diesem als „Civil- und Militärkommissär des Oberrheines“ aufgestellten Advokaten Heunisch,[1] die Bürgerwehr sowie das Militär[2] seinen eigenen Plänen mehr oder minder dienstbar zu machen.

Bei der immer mehr überhandnehmenden allgemeinen Unsicherheit und Verwirrung bemächtigte sich auch der Glieder der Universität eine gewaltige Unruhe, die eine größere Anzahl von Professoren und Studenten in die Flucht trieb. Trotzdem beschloss man (in einer Plenarversammlung vom 14. Mai), vorerst wenigstens noch keine bestimmten Ferien zu geben. Drei Tage darauf wurde festgesetzt, dass die Kollegien jedoch so zu halten seien, „dass nach vier Uhr die Studirenden frei sind und zum Wehrdienst die nötigen Uebungen machen können.“

Wichtiger als die Feststellung der Vorlesungen war eine andere Frage (ebenfalls am 14. Mai zum erstenmal behandelt), nämlich die, wie man sich zu verhalten habe, wenn die eingesetzte „provisorische Regierung“ Anerkennung fordere. Mehrmals suchte man die Beratung über diese wirklich heikle Angelegenheit hinauszuschieben.[3] Erst als von den „Reichskommissären“


  1. Vgl. Häusser a. a. O. S. 430.
  2. Der General von Gailing verließ die Stadt am 14. Mai, ebenso der Regirungsdirektor v. Marschall, der von Heunisch „einstweilen“ seiner Stelle enthoben worden war. Der Kommandant des 2. bad. Infanterie-Regiments, Oberstleutenant v. Glock, wurde von den Soldaten nicht mehr als Kommandirender angesehen, dieselben erklärten vielmehr, nur noch dem Heunisch zu gehorchen.
  3. Die Einzelheiten wolle man in der am Beginn dieses Abschnittes (Anm.) erwähnten Abhandlung in der Zeitschrift des Historischen Vereins S. 35 ff. nachlesen.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_204.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)