Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Fünftes Kapitel.
Von der Abfassung der Verse und deren Mannichfaltigkeit vermöge der Sylben.


Von der Wichtigkeit des Inhaltes glauben wir entweder hinlänglich gesprochen zu haben, oder doch Alles, was für unser Werk erforderlich ist. Daher eilen wir zur Hoheit der Verse, wobei zu wissen ist, daß unsere Vorgänger sich verschiedener Versarten bedient haben in ihren Kanzonen, was auch die Neuern thun; aber wir finden, daß Keiner bis jetzt die elfsylbige Zahl überschritten habe, noch unter die dreisylbige hinabgestiegen sei. Und wenn gleich des dreisylbigen Verses und des elfsylbigen und aller dazwischen liegenden die lateinischen Dichter sich bedient haben, so wird doch der siebensylbige und elfsylbige mehr gebraucht, und nach diesen der dreisylbigen vorzüglich; von welchen allen der elfsylbige der stolzeste zu sein scheint, sowol wegen der Zeitdauer als wegen des Umfanges für den Sinn, die Verbindung und die Wörter, von welchen allen die Darlegung sich mehr in jenem vervielfacht, wie offenbar einleuchtet; denn wo immer die gewichtigen Dinge sich vermehren, da auch das Gewicht. Und dies scheinen alle Lehrer erwogen zu haben, indem sie ihre Kanzonen mit jenem anheben, wie Gerhard von Bornello:

Ara ausirem encabalitz cantarz.

Dieser Vers ist, wenn er gleich zehnsilbig scheint, der Wahrheit gemäß elfsylbig, denn die beiden letzten Consonanten gehören nicht zur vorhergehenden Sylbe. Und wenn sie gleich keinen eigenen Vokal haben, verlieren sie die Kraft der Sylbe doch nicht. Das Zeichen aber ist, daß der Rhythmus daselbst durch Einen Vokal vollendet wird, was nicht sein könnte, wenn nicht durch die Kraft eines darunter verstandenen zweiten.

Empfohlene Zitierweise:
Dante Alighieri: Dante Alighieri’s prosaische Schriften II. F. A. Brockhaus, Leipzig 1845, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dante_Prosa_138.gif&oldid=- (Version vom 31.7.2018)