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Bernh. Bülffinger in Dilucid. philos. §. 245. & 366. in Commentat Hypoth. de H. Pr §. 264. und Herrn Israel Gottlieb Canzen de civit Dei p. 156. sqq. an. Wenn aber dem so ist, so ist die Würckung eines Geistes in dem Leib um ein Gutes leichter zu begreiffen. Wenigstens wäre nicht nöthig gewesen, daß man noch vor wenigen Jahren in einer gewissen Inaugural-Disputation zu Basel, die viel curioses, aber auch zimlich luxurirendes in sich hat, und also kein Wunder ist, daß dem alten und redlichen Theologo D. Werenfelsen die Feder gestanden ist, als er ein Carmen dazu machen solte, so grosses Aufheben gemacht hätte mit scheinbarer Fürtragung und exaggeration des Beckerischen Weyd-Sprüchleins: Spiritus non potest agere in corpus; welche theure Warheit schon der Lucretius (scilicet!) gewußt habe, der gesprochen:


Tangere enim & tangi, nisi corpus, nulla potest res. Omnem motum fieri per contactum, in extensum autem extensum tangere & movere non posse, ideoque diaboli nullam circa corpora efficaciam motus esse, & hoc axioma philosophicum Theologis omni tempore pistrinum, Philosophis pistorium fuisse etc. Denn ob man sich