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8.
Norwegen.

Als im Frieden zu Kiel am 14. Jan. 1814 der König von Dänemark sich genöthigt sah, sein zweites Erbreich Norwegen an Schweden abzutreten, stand der Prinz Christian Friedrich von Holstein-Schleswig noch als Befehlshaber der dänischen Macht in Norwegen. Die Normänner waren nicht gemeint, in die Verbindung mit Schweden einzuwilligen; sie wollten vielmehr ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, wie in frühern Jahrhunderten, behaupten, und der Prinz Christian Friedrich nahm, im Einverständnisse mit dem normännischen Volke, den Titel eines Prinz-Regenten am 19. Febr. 1814, und am 29. Mai die königliche Würde an, nachdem der norwegische Reichstag zu Eidswold am 17. Mai 1814 eine Constitution für dieses Reich aufgestellt und der Prinz dieselbe bestätigt hatte. Wahrscheinlich war der geistvolle Präsident des Eidswolder Reichstags, der Professor Svertrup von Christiania, der Concipient dieser zeitgemäßen, und mit vieler Umsicht auf die Verhältnisse eines für die politische Freiheit mündig gewordenen

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 467. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_483.jpg&oldid=- (Version vom 21.11.2023)