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den Siebenten Junius, im Jahre nach Christi Geburt Ein Tausend Acht Hundert und Neun.

Von Seiten der Ritterschaft und des Adels, Von Seiten des Priesterstandes,
M. Ankarsvärd, Jac. Ax. Lindblom,
h. t. Landmarschall. Sprecher.
Von Seiten des Bürgerstandes, Von Seiten des Bauernstandes,
H. N. Schwan, Lars Olsson,
h. t. Sprecher. h. t. Sprecher.

Alles dieses, so wie es vorgeschrieben dasteht, wollen Wir nicht allein Selbst für unabänderliches Grundgesetz annehmen, sondern gebieten und befehlen auch in Gnaden, daß alle diejenigen, welche Uns und Unsern Nachfolgern und dem Reiche mit Huld, Treue und Gehorsam verbunden sind, diese Regierungsform erkennen, beobachten, ihr nachleben und gehorchen sollen. Urkundlich dessen haben Wir dieß mit Eigener Hand unterschrieben und bekräftigt, auch Unser Königliches Siegel wissentlich hierunter anhängen lassen. So geschehen in Unserer Residenzstadt Stockholm, den Siebenten des Monats Junius, im Jahre Unsers Herrn und Erlösers Jesu Christi Geburt, Ein Tausend Acht Hundert und Neun.

Carl.




Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 466. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_482.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)