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Collegia in Ausübung ihrer Pflichten gehörig zu controlliren; so verordnen Wir, daß sowohl die Oberjustizamts- als Oberrentereiamtsbediente ein Journal in tabellarischer Form halten sollen, in dessen verschiedenen Columnen alle Eingaben nach Ordnung und Zeit eingetragen werden müssen. Es enthält eine Columne für das Datum, das die Eingabe enthält, eine für den Namen des Eingebers, eine, in welche der Inhalt der Eingabe kurz bemerkt wird, eine für den gedrängten Auszug der darauf erlassenen Verfügung, und endlich eine zu Bemerkung des Tages des Abgangs.

Gleiche Journale haben sämmtliche Collegia, mit Hinzufügung folgender drei Columnen, als: eine für den Namen des Referenten, die zweite für das Datum der Zutheilung, und die dritte für den Tag der im Collegio erstatteten Relation einzuführen.

§. 21. Da Wir bei den der Staatskasse nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurfe obliegenden Zahlungen nichts gerechter finden, als daß jeder Unterthan, ohne Ausnahme des Standes, und wozu Wir Uns selbst, in Ansehung unsrer Privatbesitzungen zählen, zu den jährlichen Staatsbedürfnissen nach seinem Vermögen verhältnißmäßig beitrage; so befehlen Wir hiermit, daß alle aus der Souverainetät fließende Einkünfte, ohne Ausnahme, auch die so vorhin von unsrer Rentkammerkasse berechnet worden sind, so wie sämmtliche directe als indirecte Steuern, vom 1. April d. J. an, der Generalstaatskasse aus unsern beiden Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont zufließen sollen.

§. 22. Die directen Steuern sollen bestehen in einer Grund- und Personalsteuer – und zwar

A. die erstere ruhen:

I. auf sämmtlichen, der Kultur unterworfenen Ländern, auf Wiesen, Waldungen und Weiden, auf Zehnten, Heuer- und Meiergefällen, auf Erbzins und allen feststehenden Einnahmen dieser Art.
II. auf allen Wohn- und sonstigen Häusern und Gebäuden.

Es sind daher alle Freiheiten und Exemtionen, ohne Ausnahme, vom 1. April d. J. an, auch

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_302.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)